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Sachbeschädigung durch Graffiti

Am Mittwochabend (6. August 2025) stellte ein Zeuge in Griesheim an einem Anhänger ein Graffiti mit politischem Inhalt fest.

Der Zeuge meldete sich gegen 20:25 Uhr bei der Polizei und teilte mit, dass an einem abgestellten Anhänger in der Ernst-Wiss-Straße ein Graffiti mit politischem Inhalt (Bezug zum aktuellen Nahost-Konflikt) angebracht wurde. Täterhinweise liegen nicht vor, ebenso kann ein Tatzeitraum nicht eingegrenzt werden. Die eingesetzten Polizeibeamten deckten den Schriftzug provisorisch ab und veranlassten die Entfernung.

Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Gelegenheit macht Diebe – auch in Sindlingen

In der heutigen Nacht (07.08.2025) staunte ein Essenslieferant nicht schlecht, nachdem er in der Sindlinger Bahnstraße zu seinem kurz abgestellten Lieferfahrzeug zurückkehren wollte.

Dort, wo er das Fahrzeug kurz zuvor abstellte, herrschte nun gähnende Leere. Die hinzugezogene Polizeistreife konnte das entwendete Fahrzeug kurze Zeit später im Nahbereich mit laufendem Motor feststellen. Der 27-jährige Mann, der auf dem Fahrersitz saß, gab auskunftsfreudig an, dass ihm das Fahrzeug während eines Spazierganges aufgefallen sei. Der Verlockung des im Zündschloss steckenden Fahrzeugschlüssels habe er nicht widerstehen können. Auch die Umstände, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und er vermutlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand, hielten ihn nicht von einer kleinen Spritztour ab. Ob seine Anmerkung, dass er zumindest keinen Alkohol während der Fahrt konsumiert habe und das Fahrzeug auch nicht beschädigt habe, Einfluss auf das nun eingeleitete Strafverfahren hat, bleibt abzuwarten.

Der zuvor bestohlene Lieferant konnte seine hungrigen Kunden im Anschluss wieder mit Essen versorgen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Innerorts 101 km/h zu schnell

In der Nacht von Montag (4. August 2025) auf Dienstag (5. August 2025) führten Polizeibeamte im Rahmen der „Roadpol Speedweek“ Geschwindigkeitskontrollen in Höchst durch.

Polizeibeamte richteten gestern Abend eine stationäre Geschwindigkeitskontrollstelle im Bereich der Hoechster-Farben-Straße in Fahrtrichtung Sindlingen ein. Gegen 00:10 Uhr befuhr ein hochmotorisierter BMW mit aufheulendem Motor die Kontrollstelle. Durch das Handlasermessgerät des Beamten konnte nach Abzug der Toleranz eine Geschwindigkeit von 161 km/h abgelesen und das Fahrzeug einer Kontrolle zugeführt werden. Nach Eröffnung des Tatvorwurfs erfolgte die Beschlagnahme des Führerscheins des 19-jährigen Fahrzeugführers.

Zudem beschlagnahmten die Polizeibeamten sein Mobiltelefon und das Fahrzeug. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß §315 StGB eingeleitet. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Unterliederbach: Mutmaßlicher Drogenhändler festgenommen

Polizisten kontrollierten am gestrigen Sonntag (3. August 2025) einen Mann, der unter anderem mehrere verkaufsfertige Haschischplomben bei sich hatte, bei der späteren Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten dann weitere Verkaufseinheiten.

Ausgangspunkt war eine Verkehrskontrolle, die Polizisten im Burgunderweg durchführten. Hier hielten sie den späteren 26-jährigen Beschuldigten gegen 16:40 Uhr zunächst an. Nach einem positiven Vortest auf Drogen brachten sie ihn zwecks Blutentnahme in das Polizeipräsidium. Parallel fanden Polizisten eine Pfeffer-Pistole, sowie vier verkaufsfertige verpackte Einheiten Haschisch (insgesamt ca. 27 Gramm).

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ordnete nach Sachvortrag eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Beschuldigten an, hier fanden die Polizisten nochmals zwei Verkaufseinheiten Haschisch (ca. 14 Gramm), ein als gestohlen gemeldetes Mountainbike und fünf Packungen eines nicht zugelassenen Potenzmittels. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Dezernentin Zapf-Rodriguez hebt Grillverbot in Frankfurt bis auf Weiteres auf

Auf öffentlichen Grillplätzen darf ab Mittwoch, 6. August, bis auf Widerruf wieder gegrillt werden. Seit dem 9. Juli war das Grillen mit offenem Feuer auf öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main verboten.

„Ich weiß, dass ich mit dem Grillverbot so mancher Frankfurterin oder manchem Frankfurter den einen oder anderen Sommerabend getrübt habe. Aber wir hatten im Frühsommer wochenlang extreme Hitze und Trockenheit – die Böden waren ausgedörrt, die Vegetation wie Zunder. In dieser Lage hätte jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen können. Das wollten wir um jeden Preis verhindern“, sagt Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez. Umso mehr freue sie sich über die Rücksichtnahme und das Verständnis, das viele Frankfurterinnen und Frankfurter in dieser Zeit gezeigt haben.

Da durch die Regenfälle der vergangenen Wochen der Waldbrandgefahrenindex (WBI) nun heruntergestuft ist, stehe aktuell dem Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen nichts im Wege, sagt Zapf-Rodríguez. Es gelte jedoch weiter zu beachten, dass im Wald Rauchen und offenes Feuer grundsätzlich nicht gestattet sind.

Zum Hintergrund

Der WBI zeigt, wie hoch die Gefahr für Waldbrände aktuell ist. Er wird täglich vom Deutschen Wetterdienst berechnet – je nach Wetterlage, Trockenheit und Vegetationszustand. Die Skala reicht von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Steigt der Index auf Stufe 4 oder 5 gilt besondere Vorsicht: Dann können Grillverbote ausgesprochen werden und im Wald ist offenes Feuer streng untersagt.

Weitere Infos gibt es online unter dwd.de/waldbrand sowie telefonisch beim Grünflächenamt unter 069/212-30991.

Baumfällarbeiten im Goldsteinpark

Das Grünflächenamt teilt mit, dass in den kommenden Wochen aus Gründen der Verkehrssicherheit mehrere Bäume im Goldsteinpark dringend gefällt werden müssen.

Im Goldsteinpark sind zum einen Gewöhnliche Hainbuchen betroffen, die von Pilzen befallen sind: Die Bäume mit den Nummern 28, 316, 326, 328 und 370 werden entfernt und durch eine Nachpflanzung ersetzt. Außerdem müssen einige abgestorbene Bäume gefällt werden: die Gewöhnliche Hainbuche mit der Nummer 63, ein Spitz-Ahorn (Nummer 87) und eine Sommer-Linde (Nummer 445). In allen Fällen erfolgt eine Nachpflanzung.

Im Goldsteinpark werden außerdem ein Spitz-Ahorn (Nummer 590/E) und ein Berg-Ahorn (Nummer 591) gefällt, weil der vorhandene Gehölzaufwuchs zu dicht ist. Aus diesem Grund wird auf eine Nachpflanzung verzichtet. Wegen starker Schräglage wird zudem ein Spitz-Ahorn (Nummer 606/A) entfernt. Auch hier wird es wegen des zu dichten Bestandes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten keinen Ersatz geben. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt)

Lauter Knall im Bereich Alt-Zeilsheim

Bereits in der Nacht von Mittwoch (30. Juli 2025) auf Donnerstag (31. Juli 2025) schreckte ein lauter Knall die Anwohner Zeilsheims aus dem Schlaf.

Nach bisherigem Ermittlungsstand meldeten mehrere Anwohner gegen 02:15 Uhr einen lauten Knall und Rauchentwicklung im Bereich Neu-Zeilsheim. Die umgehend alarmierten Streifen trafen drei Bewohner einer Doppelhaushälfte bereits außerhalb des Gebäudes an. Verletzt wurde niemand.

Augenscheinlich wurde im Bereich der Hauseingangstür eine Explosion herbeigeführt, die die Tür in Mitleidenschaft zog.

Um was für einen Gegenstand es sich herbei gehandelt hat und was die Hintergründe sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Neue Statistik zur Flächennutzung in Frankfurt am Main – Versiegelung in Höchst besonders hoch

Die Flächennutzung Frankfurts hat sich auch aufgrund des Bevölkerungswachstums zwischen 2016 und 2023 deutlich verändert. Bei unveränderter Gesamtfläche (24.831,3 Hektar) wuchsen die Siedlungsflächen um 91,9 Hektar, bedingt durch das Wachstum im Wohn- (+45,9 Hektar) und Gewerbebereich (+77,5 Hektar). Damit vergrößerte sich die baulich geprägte Fläche um etwa 130 Fußballfelder. Aber auch Sport- und Erholungsflächen nahmen deutlich zu (+27,8 Hektar) sowie geringfügig auch die Gewässerflächen (+2,4 Hektar). Damit wird die städtische Lebensqualität verbessert.

Diese Ausweitungen gingen jedoch zulasten der Vegetationsflächen: 102,8 Hektar gingen verloren – hauptsächlich landwirtschaftliche Flächen (-97,8 Hektar) und Waldflächen (-15,1 Hektar). In den zentrumsnahen Stadtteilen kam es zu einer höheren Siedlungsdichte und Versiegelung, insbesondere in Höchst (70,9 Prozent) und Westend-Süd (67,3 Prozent). Anpassungen der Stadtteilgrenzen, insbesondere im Lyoner Viertel und im Gallus, führten zu lokalen Flächennutzungsverschiebungen.

Frankfurt STATISTIK.AKTUELL“ 11/2025 steht unter Kontinuierlicher Flächenverbrauch – die Veränderung der Flächennutzung von 2016 bis 2023 in Frankfurt zum Download bereit. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Wasserentnahmeverbot aus Frankfurter Bächen und Flüssen

Mit einem Wasserentnahmeverbot reagiert der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf die zunehmend kritischen Niedrigwasserstände in den Frankfurter Bächen und Flüssen. Bis auf Weiteres ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen seit Dienstag, 29. Juli, untersagt.

Die geringen Niederschläge im Frühjahr sorgten bereits für unterdurchschnittliche Wasserstände und Durchflüsse an den Gewässern. Nach kurzzeitiger Entspannung durch Niederschläge Anfang Juni haben sommerliche Temperaturen und das weitgehende Ausbleiben von Regen wieder zu einem deutlichen Absinken der Pegel an den Gewässern geführt. Daran konnten auch die jüngsten Regenereignisse im Juli nichts ändern. Einzelne Gewässer sind bereits trockengefallen, andere zu Rinnsalen geschrumpft oder führen Niedrigwasser.

„Die anhaltende Trockenheit sowie die sommerlichen Temperaturen belasten das Gewässerökosystem wieder zunehmend“, sagt Tina Zapf-Rodríguez, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen. „Zur Vermeidung zusätzlicher Stressfaktoren ist deshalb die Einschränkung von privaten Wasserentnahmen aus den Bächen, der Nidda sowie den Nidda-Altarmen ein notwendiger Schritt zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen.“ Jede oder jeder Einzelne könne durch umsichtiges Verhalten und Berücksichtigung des Wasserentnahmeverbots einen wichtigen Beitrag leisten.

Allgemeine Informationen zum Entnahmeverbot

Das Wasserrecht gewährt Bürgerinnen und Bürgern mit dem sogenannten Anlieger- und Gemeingebrauch eine erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Gewässern. Dies setzt voraus, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Gewässer und seiner Lebensgemeinschaften durch eine Verminderung der Wasserführung befürchtet werden muss.

Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Frankfurt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Wasserentnahme aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen untersagt. Die Verfügung wird im Amtsblatt der Stadt Frankfurt veröffentlicht und gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe. Sie behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31. Oktober oder bis auf Widerruf durch den Magistrat der Stadt. Dieses Verbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger der an die oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstücke. 

Wer sich nicht an das Verbot hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Ausgenommen hiervon sind Entnahmen aus dem Main sowie Benutzungen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt sind.

Erhöhter Abwasseranteil bei Niedrigwasser

Weiterhin weist das Umweltamt darauf hin, dass sich durch die Niedrigwassersituation der Anteil an gereinigtem Abwasser in vielen Gewässern deutlich erhöht. Dies gilt insbesondere an einigen Taunusbächen wie dem Urselbach, dem Erlenbach oder dem Eschbach aber auch an der Nidda, an denen sich Kläranlagen im Oberlauf befinden. Durch den abnehmenden Verdünnungseffekt durch Regenwassereinleitungen erhöhen sich bei Niedrigwasser der Abwasseranteil und damit auch die Keimbelastungen in den Gewässern.

Wie lange die aktuelle Trockenwetterlage andauern wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Sobald sich die Situation entspannt, wird die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Frankfurt die Öffentlichkeit informieren und das Entnahmeverbot aufheben. Aktuelle Informationen zur Trockenheit und den Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt sind auf der Website des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter hlnug.de zu finden.

Wassersparen

Die Stadt weist im Zusammenhang mit der aktuellen Trockenperiode auch auf die städtische Wassersparkampagne hin. Unter dem Motto „Frankfurt spart Wasser! Jede:r ein bisschen, zusammen ganz viel. Mach mit!“ kann jeder einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Verwendung der Ressource Wasser leisten. Ausgetrocknete Rasenflächen erholen sich beispielsweise nach einer Trockenperiode wieder. Aus diesem Grund muss der Rasen nicht mit wertvollem Trinkwasser bewässert werden. Weitere Wasserspartipps gibt es unter frankfurt.de/wassersparen.

Fußwegbrücke über Nidda wird gesperrt

Die Fußwegbrücke über die Nidda am Sossenheimer Viehweg, auch bekannt als Sossenheimer Unterfeldbrücke, wird ab Mittwoch, dem 30. Juli 2025, gesperrt. Grund dafür ist der verschlissene Belag des Bauwerks, der zunächst entfernt wird. Im Anschluss prüft das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) die darunterliegende Tragkonstruktion, an der ebenfalls Schäden festgestellt wurden.

Die Brückenprüfung dient der Einschätzung des genauen Schadensbildes. Abhängig vom Ergebnis wird entschieden, ob eine vorübergehende Instandsetzung möglich ist oder das Bauwerk bis zum Ersatzneubau vollständig gesperrt bleiben muss.

Für den Fuß- und Radverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt rund 500 Meter westlich entlang der Nidda zur nächsten Fußgängerbrücke an der Sulzbachmündung. Der Ersatzneubau befindet sich bereits in der Planungsphase und soll nach aktuellem Stand im Jahr 2027 umgesetzt werden.