Dezernentin Zapf-Rodriguez hebt Grillverbot in Frankfurt bis auf Weiteres auf

Auf öffentlichen Grillplätzen darf ab Mittwoch, 6. August, bis auf Widerruf wieder gegrillt werden. Seit dem 9. Juli war das Grillen mit offenem Feuer auf öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main verboten.

„Ich weiß, dass ich mit dem Grillverbot so mancher Frankfurterin oder manchem Frankfurter den einen oder anderen Sommerabend getrübt habe. Aber wir hatten im Frühsommer wochenlang extreme Hitze und Trockenheit – die Böden waren ausgedörrt, die Vegetation wie Zunder. In dieser Lage hätte jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen können. Das wollten wir um jeden Preis verhindern“, sagt Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez. Umso mehr freue sie sich über die Rücksichtnahme und das Verständnis, das viele Frankfurterinnen und Frankfurter in dieser Zeit gezeigt haben.

Da durch die Regenfälle der vergangenen Wochen der Waldbrandgefahrenindex (WBI) nun heruntergestuft ist, stehe aktuell dem Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen nichts im Wege, sagt Zapf-Rodríguez. Es gelte jedoch weiter zu beachten, dass im Wald Rauchen und offenes Feuer grundsätzlich nicht gestattet sind.

Zum Hintergrund

Der WBI zeigt, wie hoch die Gefahr für Waldbrände aktuell ist. Er wird täglich vom Deutschen Wetterdienst berechnet – je nach Wetterlage, Trockenheit und Vegetationszustand. Die Skala reicht von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Steigt der Index auf Stufe 4 oder 5 gilt besondere Vorsicht: Dann können Grillverbote ausgesprochen werden und im Wald ist offenes Feuer streng untersagt.

Weitere Infos gibt es online unter dwd.de/waldbrand sowie telefonisch beim Grünflächenamt unter 069/212-30991.

Baumfällarbeiten im Goldsteinpark

Das Grünflächenamt teilt mit, dass in den kommenden Wochen aus Gründen der Verkehrssicherheit mehrere Bäume im Goldsteinpark dringend gefällt werden müssen.

Im Goldsteinpark sind zum einen Gewöhnliche Hainbuchen betroffen, die von Pilzen befallen sind: Die Bäume mit den Nummern 28, 316, 326, 328 und 370 werden entfernt und durch eine Nachpflanzung ersetzt. Außerdem müssen einige abgestorbene Bäume gefällt werden: die Gewöhnliche Hainbuche mit der Nummer 63, ein Spitz-Ahorn (Nummer 87) und eine Sommer-Linde (Nummer 445). In allen Fällen erfolgt eine Nachpflanzung.

Im Goldsteinpark werden außerdem ein Spitz-Ahorn (Nummer 590/E) und ein Berg-Ahorn (Nummer 591) gefällt, weil der vorhandene Gehölzaufwuchs zu dicht ist. Aus diesem Grund wird auf eine Nachpflanzung verzichtet. Wegen starker Schräglage wird zudem ein Spitz-Ahorn (Nummer 606/A) entfernt. Auch hier wird es wegen des zu dichten Bestandes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten keinen Ersatz geben. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt)

Lauter Knall im Bereich Alt-Zeilsheim

Bereits in der Nacht von Mittwoch (30. Juli 2025) auf Donnerstag (31. Juli 2025) schreckte ein lauter Knall die Anwohner Zeilsheims aus dem Schlaf.

Nach bisherigem Ermittlungsstand meldeten mehrere Anwohner gegen 02:15 Uhr einen lauten Knall und Rauchentwicklung im Bereich Neu-Zeilsheim. Die umgehend alarmierten Streifen trafen drei Bewohner einer Doppelhaushälfte bereits außerhalb des Gebäudes an. Verletzt wurde niemand.

Augenscheinlich wurde im Bereich der Hauseingangstür eine Explosion herbeigeführt, die die Tür in Mitleidenschaft zog.

Um was für einen Gegenstand es sich herbei gehandelt hat und was die Hintergründe sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Neue Statistik zur Flächennutzung in Frankfurt am Main – Versiegelung in Höchst besonders hoch

Die Flächennutzung Frankfurts hat sich auch aufgrund des Bevölkerungswachstums zwischen 2016 und 2023 deutlich verändert. Bei unveränderter Gesamtfläche (24.831,3 Hektar) wuchsen die Siedlungsflächen um 91,9 Hektar, bedingt durch das Wachstum im Wohn- (+45,9 Hektar) und Gewerbebereich (+77,5 Hektar). Damit vergrößerte sich die baulich geprägte Fläche um etwa 130 Fußballfelder. Aber auch Sport- und Erholungsflächen nahmen deutlich zu (+27,8 Hektar) sowie geringfügig auch die Gewässerflächen (+2,4 Hektar). Damit wird die städtische Lebensqualität verbessert.

Diese Ausweitungen gingen jedoch zulasten der Vegetationsflächen: 102,8 Hektar gingen verloren – hauptsächlich landwirtschaftliche Flächen (-97,8 Hektar) und Waldflächen (-15,1 Hektar). In den zentrumsnahen Stadtteilen kam es zu einer höheren Siedlungsdichte und Versiegelung, insbesondere in Höchst (70,9 Prozent) und Westend-Süd (67,3 Prozent). Anpassungen der Stadtteilgrenzen, insbesondere im Lyoner Viertel und im Gallus, führten zu lokalen Flächennutzungsverschiebungen.

Frankfurt STATISTIK.AKTUELL“ 11/2025 steht unter Kontinuierlicher Flächenverbrauch – die Veränderung der Flächennutzung von 2016 bis 2023 in Frankfurt zum Download bereit. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Wasserentnahmeverbot aus Frankfurter Bächen und Flüssen

Mit einem Wasserentnahmeverbot reagiert der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf die zunehmend kritischen Niedrigwasserstände in den Frankfurter Bächen und Flüssen. Bis auf Weiteres ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen seit Dienstag, 29. Juli, untersagt.

Die geringen Niederschläge im Frühjahr sorgten bereits für unterdurchschnittliche Wasserstände und Durchflüsse an den Gewässern. Nach kurzzeitiger Entspannung durch Niederschläge Anfang Juni haben sommerliche Temperaturen und das weitgehende Ausbleiben von Regen wieder zu einem deutlichen Absinken der Pegel an den Gewässern geführt. Daran konnten auch die jüngsten Regenereignisse im Juli nichts ändern. Einzelne Gewässer sind bereits trockengefallen, andere zu Rinnsalen geschrumpft oder führen Niedrigwasser.

„Die anhaltende Trockenheit sowie die sommerlichen Temperaturen belasten das Gewässerökosystem wieder zunehmend“, sagt Tina Zapf-Rodríguez, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen. „Zur Vermeidung zusätzlicher Stressfaktoren ist deshalb die Einschränkung von privaten Wasserentnahmen aus den Bächen, der Nidda sowie den Nidda-Altarmen ein notwendiger Schritt zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen.“ Jede oder jeder Einzelne könne durch umsichtiges Verhalten und Berücksichtigung des Wasserentnahmeverbots einen wichtigen Beitrag leisten.

Allgemeine Informationen zum Entnahmeverbot

Das Wasserrecht gewährt Bürgerinnen und Bürgern mit dem sogenannten Anlieger- und Gemeingebrauch eine erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Gewässern. Dies setzt voraus, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Gewässer und seiner Lebensgemeinschaften durch eine Verminderung der Wasserführung befürchtet werden muss.

Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Frankfurt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Wasserentnahme aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen untersagt. Die Verfügung wird im Amtsblatt der Stadt Frankfurt veröffentlicht und gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe. Sie behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31. Oktober oder bis auf Widerruf durch den Magistrat der Stadt. Dieses Verbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger der an die oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstücke. 

Wer sich nicht an das Verbot hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Ausgenommen hiervon sind Entnahmen aus dem Main sowie Benutzungen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt sind.

Erhöhter Abwasseranteil bei Niedrigwasser

Weiterhin weist das Umweltamt darauf hin, dass sich durch die Niedrigwassersituation der Anteil an gereinigtem Abwasser in vielen Gewässern deutlich erhöht. Dies gilt insbesondere an einigen Taunusbächen wie dem Urselbach, dem Erlenbach oder dem Eschbach aber auch an der Nidda, an denen sich Kläranlagen im Oberlauf befinden. Durch den abnehmenden Verdünnungseffekt durch Regenwassereinleitungen erhöhen sich bei Niedrigwasser der Abwasseranteil und damit auch die Keimbelastungen in den Gewässern.

Wie lange die aktuelle Trockenwetterlage andauern wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Sobald sich die Situation entspannt, wird die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Frankfurt die Öffentlichkeit informieren und das Entnahmeverbot aufheben. Aktuelle Informationen zur Trockenheit und den Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt sind auf der Website des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter hlnug.de zu finden.

Wassersparen

Die Stadt weist im Zusammenhang mit der aktuellen Trockenperiode auch auf die städtische Wassersparkampagne hin. Unter dem Motto „Frankfurt spart Wasser! Jede:r ein bisschen, zusammen ganz viel. Mach mit!“ kann jeder einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Verwendung der Ressource Wasser leisten. Ausgetrocknete Rasenflächen erholen sich beispielsweise nach einer Trockenperiode wieder. Aus diesem Grund muss der Rasen nicht mit wertvollem Trinkwasser bewässert werden. Weitere Wasserspartipps gibt es unter frankfurt.de/wassersparen.

Pedelec mit mehr als 140 km/h?

In Frankfurt am Main soll jetzt ein Pedelec mit mehr als 140 km/h gesichtet worden sein. Aufgefallen ist es bei einer gezielten Verkehrskontrolle.

Ein Pedelec ist ein Zweirad, welches bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h die Muskelkraft durch einen Elektromotor unterstützt. Ohne Einsatz von Muskelkraft und beim Erreichen von 25 km/h fällt die Unterstütung durch den E-Antrieb weg. In Deutschland sind Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt, es besteht also keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht (Stand Mitte 2025).

E-Bikes, der Begriff E-Bike wird fälchlicherweise im allgemeinen Sprachgebrauch auch für Pedelecs verwendet, haben andere Leistungsmerkmale oder benötigen keine Muskelunterstützung. In Deuschland gibt es die Kategorien Pedelec, S-Pedelec und E-Bike.

Bei dem mit hoher Geschwindigkeit gemessenen Zweirad handelt es sich wahrscheinlich um ein E-Bike mit fehlender Zulassung für den Straßenverkehr, ein Pedelec ist es sicher nicht.

Fußwegbrücke über Nidda wird gesperrt

Die Fußwegbrücke über die Nidda am Sossenheimer Viehweg, auch bekannt als Sossenheimer Unterfeldbrücke, wird ab Mittwoch, dem 30. Juli 2025, gesperrt. Grund dafür ist der verschlissene Belag des Bauwerks, der zunächst entfernt wird. Im Anschluss prüft das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) die darunterliegende Tragkonstruktion, an der ebenfalls Schäden festgestellt wurden.

Die Brückenprüfung dient der Einschätzung des genauen Schadensbildes. Abhängig vom Ergebnis wird entschieden, ob eine vorübergehende Instandsetzung möglich ist oder das Bauwerk bis zum Ersatzneubau vollständig gesperrt bleiben muss.

Für den Fuß- und Radverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt rund 500 Meter westlich entlang der Nidda zur nächsten Fußgängerbrücke an der Sulzbachmündung. Der Ersatzneubau befindet sich bereits in der Planungsphase und soll nach aktuellem Stand im Jahr 2027 umgesetzt werden.

Familienstreit artet aus

Am gestrigen Montagmorgen (28. Juli 2025) kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Familienangehörigen.

Gegen 09:50 Uhr seien die beiden Männer, ersten Ermittlungen zufolge, in der Hugo-Kallenbach-Straße miteinander in einen Streit geraten. Im Rahmen dessen habe der 42-Jährige einen messerähnlichen Gegenstand gezückt, den 51-Jährigen angegriffen und verletzt. Der Geschädigte verließ sodann die Örtlichkeit und kam in ein umliegendes Krankenhaus. Der Tatverdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Die Ermittlungen dauern an. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Internationale AI Week in Frankfurt – lokal mitgestalten

Vom 27. bis 31. Oktober findet die AI Week als internationale Konferenz für Künstliche Intelligenz am Frankfurter Flughafen statt. Gemeinsam mit dem Veranstalter der AI Week, dem AI Hub Frankfurt, bietet die Wirtschaftsförderung Frankfurt lokalen Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz an, ein eigenes Side Event im Rahmen der diesjährigen AI Week zu realisieren und somit Teil der großen Show zu werden.

Frankfurt wird fünf Tage lang zum Zentrum der Künstlichen Intelligenz: Neben dem neuen Bundesdigitalminister Karsten Wildberger sind führende KI-Expertinnen und -Experten von Microsoft, Google, Digital Realty, HP und vielen weiteren internationalen Unternehmen bei der AI Week 2025 vor Ort – und ebenso können regionale Akteurinnen und Akteure aus Frankfurt mit ihrem eigenen Format dabei sein. Die Wirtschaftsförderung lädt in Kooperation mit dem AI Hub Frankfurt dazu ein, sich für ein eigenes Side Event zu bewerben. Die ausgewählten Konzepte werden am 31. Oktober in das offizielle Rahmenprogramm integriert. Der Zeitraum ist zwischen 8 und 16 Uhr frei wählbar.

Die AI Week findet zum dritten Mal in Frankfurt statt. Mehr als 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und mehr als 1.000 Unternehmen aus ganz Europa versammeln sich dafür im The Squaire am Flughafen, um sich über die spannendsten Entwicklungen im Bereich der KI auszutauschen und neue Potenziale auf der ganzen Welt, aber auch in Frankfurt/Rhein-Main aufzuzeigen.

Spannende Konzepte für das Rahmenprogramm gesucht

Für die Side Events bewerben können sich Startups, Unternehmen, Kreative, Agenturen, Netzwerke oder Forschungseinrichtungen, die an KI-basierten Themen arbeiten und praxisnahe Einblicke weitergeben möchten. Ausgeschlossen sind Beratungen oder verkaufsorientierte Veranstaltungen. Dabei ist die Art des Formats frei gestaltbar – ob Workshop, Panel oder kreative Formate: wichtig ist, dass es das Programm der AI Week sinnvoll ergänzt und neue Impulse liefert. Das Event kann auf Deutsch oder Englisch stattfinden.

Bernhard Grieb, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt, ist gespannt auf die eingehenden Bewerbungen und sagt: „Künstliche Intelligenz ist ein dynamisches Innovationsfeld, das wir in Frankfurt nicht nur beobachten, sondern aktiv mitgestalten wollen. Wir freuen uns daher sehr, Veranstaltungen wie die AI Week zu unterstützen. Die neuen Side Events bieten eine hervorragende Gelegenheit, neue Perspektiven einzubringen und auch die lokale KI-Community international besser zu vernetzen.“

Sebastian Heinz, Co-Founder und CEO des AI Hub Frankfurt, freut sich über die Kooperation und erklärt: „Die enge Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt ist für uns ein wichtiger Faktor, um KI als Zukunftstechnologie in der Region zu verankern. Mit den neuen Side Events zur AI Week schaffen wir ein offenes Spielfeld für lokale Akteure, um eigene Impulse zu setzen und Teil unseres internationalen Netzwerks zu werden. So bringen wir globale Innovation und lokale Expertise in Frankfurt auf einzigartige Weise zusammen.“

Bewerbungsschluss ist Montag, 1. September. Die ausgewählten Konzepte werden am 15. September benachrichtigt. Die Side Events erhalten eine eigene Platzierung auf der Website der AI Week, werden über Newsletter und Social Media beworben und erhalten ein eigenes Ticketkontingent für Gäste.

Bewerbungen sind unter AI Week 2025 Side Events möglich. Alle Informationen zur AI Week gibt es unter ai-week-frankfurt.com.

Zerschlagung eines Callcenters für Schockanrufe

In einem Ermittlungskomplex der Eingreifreserve (ER) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bandenkommissariat des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main und polnischen Ermittlungsbehörden am 24.07.2025 gelungen, in der polnischen Stadt Bydgoszcz wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betruges ein mit sogenannten Schockanrufen nach Deutschland in Zusammenhang stehendes „Callcenter“ zu zerschlagen und zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 26 und 28 Jahren festzunehmen. Dem gingen umfangreiche operative Ermittlungsmaßnahmen der hessischen Ermittlungsbehörden voraus.

Das „Callcenter“ konnte in dem Ermittlungskomplex der Eingreifreserve durch den intensiven polizeilichen Austausch mit den polnischen Strafverfolgungsbehörden lokalisiert und zerschlagen werden. Die Festnahmen durch die polnischen Behörden erfolgten noch während eines laufenden Schockanrufs zum Nachteil eines Opfers aus dem Bereich Tübingen (Baden-Württemberg). Bei dem „Callcenter“ soll es sich um den organisatorischen Mittelpunkt der kriminellen Organisation handeln, von dem die mutmaßlichen Täter arbeitsteilig und systematisch Kontakt zu potentiellen Opfern aufgenommen haben sollen, um betrügerische Schockszenarien vorzutäuschen. Im Ermittlungskomplex der Eingreifreserve sollen die Tatverdächtigen in zehn Fällen Kontakt zu überwiegend älteren Menschen in Deutschland aufgenommen, sich ihnen gegenüber als Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgegeben, eine Notlage eines nahen Angehörigen vorgetäuscht und die Opfer zur Zahlung von Geldsummen im fünfstelligen Euro-Bereich oder zur Übergabe von Wertgegenständen (z.B. Goldschmuck) aufgefordert haben, um eine angeblich drohende Inhaftierung eines nahen Angehörigen abzuwenden. Diese Betrugstaten konnten durch umgehendes Einschreiten der hessischen Polizei verhindert werden.

Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main bedanken sich beim Landeskriminalamt Berlin und den polnischen Strafverfolgungsbehörden für die hervorragende Zusammenarbeit. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Frankfurt am Main Unterliederbach