Heute Morgen im kleinen Park zwischen Euckenstraße und Grauer Stein im Frankfurter Stadtteil Unterliederbach: Zwei Nilgänse erfreuen sich an dem extra für sie tags zuvor geschnittenen Gras. Da erhebt sich die Frage (und setzt sich auch gleich wieder), ob nun Euckenstraße oder Grauer Stein näher am Nil liegt?
Ab 15. Mai soll die Saison in den beiden höchsten Fußballligen fortgesetzt werden. Dies hatte die DFL am Mittwochabend den 36 Klubs der 1. und 2. Bundesliga mitgeteilt. Das DFL-Präsidium hatte dies beschlossen, nachdem die Politik zuvor grünes Licht gegeben hatte.
Am morgigen Donnerstag wird die DFL die 36 Klubchefs in einer Videokonferenz versammeln. Es stehen noch neun Spieltage aus, die ohne Zuschauerbeteiligung in sogenannten „Geisterspielen“ ausgetragen werden werden.
Ab 18. Mai 2020 sollen nach den Planungen des Hessischen Kultusministeriums wieder mehr Schülerinnen und Schüler in Hessen die Schule besuchen, ein weiterer Schritt soll am 2. Juni folgen. Die derzeitigen Pläne laufen vorbehaltlich der Ergebnisse der morgigen Bund-Länder-Gespräche, in dem das weiter Vorgehen in der Corona-Krise besprochen und abgestimmt werden soll.
In Hessen verfolge man weiterhin das Ziel, zuerst die älteren Schülerinnen und Schüler wieder in die Schulen zu entsenden, sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Man bleibe so bei der Gesamtlogik seines Ministeriums. Am 18. Mai soll der Schulbetrieb für Viertklässler, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Einführungsphase der Sekundarstufe II zumindest eingeschränkt wieder anlaufen. Der Schulbetrieb würde sich dann aus Präsenztagen in der Schule und Lernen von zu Hause zusammensetzen. Auch für Berufsschulen ist eine weitere Öffnung geplant.
Am 2. Juni sollen dann die übrigen Grundschüler folgen. Seit dem 27. April gehen mit der Öffnung der Abschlussklassen in Hessen bereits etwa 110.000 Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule.
Spielplatz im Graubnerpark in Frankfurt am Main Unterliederbach
Kontaktsperre, gesperrte Spielplätze, die COVID-19-Pandemie verlangt von Bürgerinnen und Bürgern einiges ab. Die Kontaktsperren lassen sich mit etwas Vernunft noch recht einfach ertragen, die Sperrung von Kinderspielplätzen vor allem für die am stärksten betroffenen, nämlich die Kleinkinder, kaum. Wie soll man ihnen vermitteln, dass sich ihr gewohntes Umfeld auf einmal stark verändert und verkleinert hat? Mama und Papa sind da, dürfen aber nicht gestört werden – oft stundenlang.
Das Szenario der gesperrten Spielplätze endet mit dem morgigen Montag. Rot-weiße Flatterbänder werden genauso verschwinden wie schwere Ketten mit Schlössern dran. Ersteres symbolisierte Gefahr, das Zweite eine unbarmherzige Staatsmacht. Dabei ist Spielplatz nicht gleich Spielplatz. Es gibt Spielplätze, die ein Ort des Vergnügens sind, andere sind die notwendige Erweiterung der eigenen viel zu kleinen Wohnung. Letztere hat man allerdings auch schon vor der COVIS-19-Pandemie verschwinden lassen. Ein Blick in die Sieringstraße, Frankfurt am Main Unterliederbach, genügt.
Es gibt auch Spielplätze für Kinder verschiedener Altersstufen. Dabei fiel in den letzten Wochen auf, dass vor allem die Sperrbänder der für Jugendliche gedachten Anlagen häufig heruntergerissen und die Anlagen verschmutzt waren. Hier traf man sich. Hier konnte man sich auch treffen, wusste man doch, dass Polizei und Ordnungsamt nur dort auftauchten, wo es auch medienwirksam war. Dabei war gerade hier die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus groß.
Die Öffnung der Spielplätze ist ein kleiner Schritt. Ein logisch folgender wäre die Öffnung von Kitas und Schulen. Aber hat man hierfür überhaupt genügend Personal, wenn diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören, zu Hause bleiben dürfen?
Solche Bilder müssen ab Montag in Hessen nicht mehr sein: Gesperrter Spielplatz in der der Engelsruhe, Frankfurt am Main Unterliederbach.
Wie bereits gestern erwartet, hat die Hessische Landesregierung am Freitag, dem 1. Mai 2020, weitere vorsichtige Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die neue Verordnung tritt ab Montag, dem 4. Mai 2020, in Kraft.
Demnach dürfen folgende Einrichtungen ab Montag wieder öffnen:
Spielplätze
Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen könnten nicht angeboten werden. Richtwert ist eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern.
Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
Hundesalons und Hundeschulen
Copyshops
Fahrschulen für Berufskraftfahrer
Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen.
Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen laut der Verordnung wieder vorgenommen werden.
Weiterhin gilt, dass in einer Reihe von Einrichtungen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss :
in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen
bei Friseuren und anderen Dienstleistern im Bereich der Körperpflege (s.o.)
in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren
Alle übrigen Beschränkungen zum Schutz vor einer zu starken Ausbreitung der COVID-19-Pandemie bleiben bestehen. Weitere Schritte zur Lockerung sind in naher Zukunft geplant.
Nach den Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Ländern sollen Zoos, Museen und Spielplätze in naher Zukunft wieder geöffnet werden. Ein genauer Termin für diese Maßnahme steht allerdings noch nicht fest. Dabei müssten allerdings die derzeit bestehenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Bei Museen müsste darauf geachtet werden, dass vor allem bei alten und kleineren Häusern noch Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass dieses möglich ist. Bei Spielplätzen sollen die Eltern darauf achten, dass sie mit ihren Kindern dann keine Spielplätze besuchen, die bereits zu voll sind. Vernünftige Abstände sollen eingehalten werden.
In Hessen sind ab kommenden Freitag unter strengen Auflagen wie die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften wieder Gottesdienste möglich. Dies gelte für alle Religionsgemeinschaften. Dies teilten heute Nachmittag Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) in Wiesbaden mit.
Besuch in Alten- und Pflegeheimen
Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen wird ab kommenden wieder möglich.sein. Heimbewohner dürfen dann einmal in der Woche für eine Stunde von nahen Verwandten und Bezugspersonen besucht werden.
Seit heute ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, der vor allem für mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger sorgen soll. Das Augenmerk ist vor allem auf Falschparker und Führer von Fahrzeugen gerichtet, die zu schnell unterwegs sind. Aber auch die missbräuchliche Nutzung einer Rettungsgasse wird zukünftig mit einem Bußgeld belegt.
Für das Halten und Parken in zweiter Reihe werden künftig höhere Bußgelder fällig. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss zusätzlich mit einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Auch in anderen Bereichen wird Fehlverhalten im Straßenverkehr teuer. So ist es zukünftig untersagt, auf dem Schutzstreifen für Fahrradfahrer mit dem Auto stehenzubleiben.
Auch zu schnelles Fahren wird teurer. Zudem haben sich da auch einige Regeln geändert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-30 km/h gibt es zusätzlich einen Punkt im Verkehrszentralregister. Für Wiederholungstäter und Fahranfänger können weitere Sanktionen hinzukommen. Die Bußgeldhöhe ist hier auch noch von der Fahrzeugart abhängig, ob man zum Beispiel einen PKW, einen PKW mit Anhänger oder einen LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fährt.
Lufthansa-Maschinen auf dem Rhein-Main Flughafen – Frankfurt am Main (Archivbild)
Laut verschiedenen Medienberichten soll Lufthansa-Chef Spohr intern erklärt haben, das Unternehmen lieber in die Insolvenz in Form eines Schutzschirmverfahrens führen zu wollen, als sich von der Politik reinreden zu lassen. Als Quelle wird die Gewerkschaft Ufo angegeben, der Sachverhalt wurde heute von einem Unternehmenssprecher bestätigt.
Die Lufthansa ist durch die COVID-19-Pandemie finanziell angeschlagen und verhandelt derzeit um staatliche Unterstützung. Dabei ist auch eine direkte staatliche Beteiligung angedacht.
Grundschulen in Hessen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen wird wegen der Coronavirus-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Das hat heute der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.
Damit gibt das Verwaltungsgericht den Eltern einer Schülerin aus Frankfurt Recht, die wegen Ungleichbehandlung bei der Landesverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie mit einem Eilantrag dagegen vorgegangen sind, dass Viertklässler im Gegensatz zu den anderen Jahrgangsstufen einer Grundschule ab kommenden Montag wieder in die Schule gehen sollten.
[UPDATE]: Hier stand zunächst, dass Grundschulen in Hessen die nächste Woche geschlossen bleiben. Dies ist aber noch nicht endgültig. Deshalb wurde der Zeitbegriff „bis auf Weiteres“ eingesetzt. Ansonsten bleibt es dabei, dass für Schüler von Abschlussklassen ab kommenden Montag die Schule unter Hygieneauflagen wieder beginnt.
Frankfurt am Main Unterliederbach
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