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Der Lockdown geht bis zum 18. April 2021 weiter – mindestens

Weiter geht es mit dem Lockdown in Deutschland. So sieht es zumindest nach den Bund-Länder-Beratungen aus, die bis in die heutigen frühen Morgenstunden andauernden. Danach wurde neben der Fortführung des generellen Lockdowns bis zum 18. April 2021 folgendes vereinbart:

  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 können weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen eingeführt werden, etwa Ausgangs- oder strengere Kontaktbeschränkungen.
  • Vom 1. April bis zum 5. April 2021 soll alles, was nicht von existenzieller Bedeutung ist, still stehen. Lebensmittelgeschäfte sollen am 3. April geöffnet haben dürfen.
  • Präsenzgottesdienste soll es über Ostern keine geben.
  • Urlaub im eigenen Bundesland wird über Ostern nicht möglich sein. Urlaub im Ausland könne rechtlich nicht verboten werden. Urlauber müssen sich allerdings vor der Rückkehr einem Corona-Test unterziehen.

Für Hessen werden die neuen Maßnahmen heute Nachmittag bekannt gegeben werden. Besonders restriktive Maßnahmen würden hier aber einer de facto Zulassung einer öffentlichen Versammlung von 20.000 Personen in Kassel am vergangenen Wochenende ohne Einhalten einfacher Corona-Regeln widersprechen.

Hessen: Unter strengen Auflagen wieder Gottesdienste möglich

In Hessen sind ab kommenden Freitag unter strengen Auflagen wie die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften wieder Gottesdienste möglich. Dies gelte für alle Religionsgemeinschaften. Dies teilten heute Nachmittag Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) in Wiesbaden mit.

Besuch in Alten- und Pflegeheimen

Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen wird ab kommenden wieder möglich.sein. Heimbewohner dürfen dann einmal in der Woche für eine Stunde von nahen Verwandten und Bezugspersonen besucht werden.