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Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

Seit heute ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, der vor allem für mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger sorgen soll. Das Augenmerk ist vor allem auf Falschparker und Führer von Fahrzeugen gerichtet, die zu schnell unterwegs sind. Aber auch die missbräuchliche Nutzung einer Rettungsgasse wird zukünftig mit einem Bußgeld belegt.

Für das Halten und Parken in zweiter Reihe werden künftig höhere Bußgelder fällig. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss zusätzlich mit einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Auch in anderen Bereichen wird Fehlverhalten im Straßenverkehr teuer. So ist es zukünftig untersagt, auf dem Schutzstreifen für Fahrradfahrer mit dem Auto stehenzubleiben.

Auch zu schnelles Fahren wird teurer. Zudem haben sich da auch einige Regeln geändert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-30 km/h gibt es zusätzlich einen Punkt im Verkehrszentralregister. Für Wiederholungstäter und Fahranfänger können weitere Sanktionen hinzukommen. Die Bußgeldhöhe ist hier auch noch von der Fahrzeugart abhängig, ob man zum Beispiel einen PKW, einen PKW mit Anhänger oder einen LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fährt.

Schwarzfahren seit dem 1. August teurer

Stadtexpress nach Limburg im Bahnhof Frankfurt-Höchst
Schwarzfahren ist im Geltungsbereich des RMV seit dem 01. August 2015 teurer (Archiv-Foto: Jürgen Lange)

Wer in den öffentlichen Verkehrsmitteln des RMV ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, muss seit dem 01. August 2015 ein Bußgeld von 60 Euro zahlen. Dies entspricht einer Steigerung von fünfzig Prozent gegenüber dem zuvor zu zahlenden Betrag. Das neue Bußgeld für die „Beförderungserschleichung” liegt im europäischen Vergleich aber immer noch unter dem Durchschnitt, am teuersten ist es in Brüssel, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird.