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Impf-Express steht zum Impfen bereit

Frankfurter Impf-Express
An der Straßenbahnhaltestelle Zuckschwerdtstraße in Frankfurt am Main Höchst wird der Impf-Express am 19. Dezember 2021 zwischen 12 und 20 Uhr stehen.

Ab dem 16. Dezember 2021 steht zwischen 12 und 20 Uhr wieder der Frankfurter Impf-Express für Corona-Impfungen bereit. Um die Kapazität zu erhöhen, steht er bei der aktuellen Aktion von DRK, VGF, RMV und Stadt wirklich. Vier Standorte zu unterschiedlichen Terminen sind dafür vorgesehen.

Diese sind im Einzelnen:

  • Zoo am 16., 20. und 23.12.2021
  • Pforzheimer Straße 3 / Fernbusbahnhof am 17. und 21.12. 2021
  • Lokalbahnhof am 18. und 22.12.2021
  • Zuckschwerdtstraße am 19.12.2021

Im Impf-Express wird mit dem mRNA- Impfstoff von Moderna geimpft.

Hessen: Vorsichtige Lockerung der Corona-Beschränkungen

Solche Bilder müssen ab Montag in Hessen nicht mehr sein: Gesperrter Spielplatz in der der Engelsruhe, Frankfurt am Main Unterliederbach.

Wie bereits gestern erwartet, hat die Hessische Landesregierung am Freitag, dem 1. Mai 2020, weitere vorsichtige Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die neue Verordnung tritt ab Montag, dem 4. Mai 2020, in Kraft.

Demnach dürfen folgende Einrichtungen ab Montag wieder öffnen:

  • Spielplätze
  • Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen könnten nicht angeboten werden. Richtwert ist eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern.
  • Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
  • Hundesalons und Hundeschulen
  • Copyshops
  • Fahrschulen für Berufskraftfahrer
  • Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
  • Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen.

Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen laut der Verordnung wieder vorgenommen werden.

Weiterhin gilt, dass in einer Reihe von Einrichtungen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss :

  • in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen
  • bei Friseuren und anderen Dienstleistern im Bereich der Körperpflege (s.o.)
  • in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren

Alle übrigen Beschränkungen zum Schutz vor einer zu starken Ausbreitung der COVID-19-Pandemie bleiben bestehen. Weitere Schritte zur Lockerung sind in naher Zukunft geplant.

Öffnung von Zoos, Museen und Spielplätzen?

Nach den Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den Ländern sollen Zoos, Museen und Spielplätze in naher Zukunft wieder geöffnet werden. Ein genauer Termin für diese Maßnahme steht allerdings noch nicht fest. Dabei müssten allerdings die derzeit bestehenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Bei Museen müsste darauf geachtet werden, dass vor allem bei alten und kleineren Häusern noch Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass dieses möglich ist. Bei Spielplätzen sollen die Eltern darauf achten, dass sie mit ihren Kindern dann keine Spielplätze besuchen, die bereits zu voll sind. Vernünftige Abstände sollen eingehalten werden.