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Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

Seit heute ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, der vor allem für mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger sorgen soll. Das Augenmerk ist vor allem auf Falschparker und Führer von Fahrzeugen gerichtet, die zu schnell unterwegs sind. Aber auch die missbräuchliche Nutzung einer Rettungsgasse wird zukünftig mit einem Bußgeld belegt.

Für das Halten und Parken in zweiter Reihe werden künftig höhere Bußgelder fällig. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss zusätzlich mit einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Auch in anderen Bereichen wird Fehlverhalten im Straßenverkehr teuer. So ist es zukünftig untersagt, auf dem Schutzstreifen für Fahrradfahrer mit dem Auto stehenzubleiben.

Auch zu schnelles Fahren wird teurer. Zudem haben sich da auch einige Regeln geändert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-30 km/h gibt es zusätzlich einen Punkt im Verkehrszentralregister. Für Wiederholungstäter und Fahranfänger können weitere Sanktionen hinzukommen. Die Bußgeldhöhe ist hier auch noch von der Fahrzeugart abhängig, ob man zum Beispiel einen PKW, einen PKW mit Anhänger oder einen LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fährt.

Hessen (fast) vorne

Rang Drei nimmt Hessen unter den Bundesländern im Ranking den Anstieg von Verkehrsverstößen betreffend im Jahr 2018 ein. Nach den Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes gab das Fahrverhalten auf Hessens Straßen im vergangenen Jahr Anlass für über 380.000 neue Einträge in die Verkehrssünderdatei in Flensburg. Gegenüber 2017 bedeutet dies einen Anstieg von 18,5 Prozent. Nur in Rheinland-Pfalz und in Mecklenburg-Vorpommern gab es einen höheren Anstieg der Einträge.

Beachtet man, dass nicht alle Verkehrsverstöße zu einem Eintrag ins Verkehrsregister führen und dass besonders in Großstädten wie Frankfurt am Main viele Verkehrsverstöße gar nicht mehr geahndet werden, deutet dies auf eine ziemliche Verrohung der Sitten im Straßenverkehr hin.