Ein später Fußballsplitterkommt heute vom VfR Zusenhofen, bei dessen Sportfest am vergangenen Sonntag der Zweitligist SC Sand und die Frauen des Bundesligisten Eintracht Frankfurt aufeinander trafen. Die Eintracht spielte zunächst souverän, bevor sie in den letzten fünf Minuten vor der Halbzeitpause völlig aus dem Tritt kamen. So konnten die Frauen vom SC Sand ein 0:2 zu einem 3:2 drehen.
Mit Beginn der zweiten Halbzeit war allerdings die Schwächephase des Bundesligisten wieder vorbei. Die Eintracht Frauen erhöhten das Ergebnis auf 3:8. Zu beachten ist dabei, dass die Mannschaft von Trainer Arnautis mit einigen Debütantinnen und auch mit U-20-Spielerinnen spielte.
Das nächste Testspiel der Frauen von Eintracht Frankfurt findet am kommenden Samstag bei Carl Zeiss Jena statt.
Polizisten kontrollierten am gestrigen Sonntag (3. August 2025) einen Mann, der unter anderem mehrere verkaufsfertige Haschischplomben bei sich hatte, bei der späteren Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten dann weitere Verkaufseinheiten.
Ausgangspunkt war eine Verkehrskontrolle, die Polizisten im Burgunderweg durchführten. Hier hielten sie den späteren 26-jährigen Beschuldigten gegen 16:40 Uhr zunächst an. Nach einem positiven Vortest auf Drogen brachten sie ihn zwecks Blutentnahme in das Polizeipräsidium. Parallel fanden Polizisten eine Pfeffer-Pistole, sowie vier verkaufsfertige verpackte Einheiten Haschisch (insgesamt ca. 27 Gramm).
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ordnete nach Sachvortrag eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Beschuldigten an, hier fanden die Polizisten nochmals zwei Verkaufseinheiten Haschisch (ca. 14 Gramm), ein als gestohlen gemeldetes Mountainbike und fünf Packungen eines nicht zugelassenen Potenzmittels. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)
Auf öffentlichen Grillplätzen darf ab Mittwoch, 6. August, bis auf Widerruf wieder gegrillt werden. Seit dem 9. Juli war das Grillen mit offenem Feuer auf öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main verboten.
„Ich weiß, dass ich mit dem Grillverbot so mancher Frankfurterin oder manchem Frankfurter den einen oder anderen Sommerabend getrübt habe. Aber wir hatten im Frühsommer wochenlang extreme Hitze und Trockenheit – die Böden waren ausgedörrt, die Vegetation wie Zunder. In dieser Lage hätte jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen können. Das wollten wir um jeden Preis verhindern“, sagt Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez. Umso mehr freue sie sich über die Rücksichtnahme und das Verständnis, das viele Frankfurterinnen und Frankfurter in dieser Zeit gezeigt haben.
Da durch die Regenfälle der vergangenen Wochen der Waldbrandgefahrenindex (WBI) nun heruntergestuft ist, stehe aktuell dem Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen nichts im Wege, sagt Zapf-Rodríguez. Es gelte jedoch weiter zu beachten, dass im Wald Rauchen und offenes Feuer grundsätzlich nicht gestattet sind.
Zum Hintergrund
Der WBI zeigt, wie hoch die Gefahr für Waldbrände aktuell ist. Er wird täglich vom Deutschen Wetterdienst berechnet – je nach Wetterlage, Trockenheit und Vegetationszustand. Die Skala reicht von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Steigt der Index auf Stufe 4 oder 5 gilt besondere Vorsicht: Dann können Grillverbote ausgesprochen werden und im Wald ist offenes Feuer streng untersagt.
Weitere Infos gibt es online unter dwd.de/waldbrand sowie telefonisch beim Grünflächenamt unter 069/212-30991.
Das Grünflächenamt teilt mit, dass in den kommenden Wochen aus Gründen der Verkehrssicherheit mehrere Bäume im Goldsteinpark dringend gefällt werden müssen.
Im Goldsteinpark sind zum einen Gewöhnliche Hainbuchen betroffen, die von Pilzen befallen sind: Die Bäume mit den Nummern 28, 316, 326, 328 und 370 werden entfernt und durch eine Nachpflanzung ersetzt. Außerdem müssen einige abgestorbene Bäume gefällt werden: die Gewöhnliche Hainbuche mit der Nummer 63, ein Spitz-Ahorn (Nummer 87) und eine Sommer-Linde (Nummer 445). In allen Fällen erfolgt eine Nachpflanzung.
Im Goldsteinpark werden außerdem ein Spitz-Ahorn (Nummer 590/E) und ein Berg-Ahorn (Nummer 591) gefällt, weil der vorhandene Gehölzaufwuchs zu dicht ist. Aus diesem Grund wird auf eine Nachpflanzung verzichtet. Wegen starker Schräglage wird zudem ein Spitz-Ahorn (Nummer 606/A) entfernt. Auch hier wird es wegen des zu dichten Bestandes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten keinen Ersatz geben. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt)
Bereits in der Nacht von Mittwoch (30. Juli 2025) auf Donnerstag (31. Juli 2025) schreckte ein lauter Knall die Anwohner Zeilsheims aus dem Schlaf.
Nach bisherigem Ermittlungsstand meldeten mehrere Anwohner gegen 02:15 Uhr einen lauten Knall und Rauchentwicklung im Bereich Neu-Zeilsheim. Die umgehend alarmierten Streifen trafen drei Bewohner einer Doppelhaushälfte bereits außerhalb des Gebäudes an. Verletzt wurde niemand.
Augenscheinlich wurde im Bereich der Hauseingangstür eine Explosion herbeigeführt, die die Tür in Mitleidenschaft zog.
Um was für einen Gegenstand es sich herbei gehandelt hat und was die Hintergründe sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)
Die Flächennutzung Frankfurts hat sich auch aufgrund des Bevölkerungswachstums zwischen 2016 und 2023 deutlich verändert. Bei unveränderter Gesamtfläche (24.831,3 Hektar) wuchsen die Siedlungsflächen um 91,9 Hektar, bedingt durch das Wachstum im Wohn- (+45,9 Hektar) und Gewerbebereich (+77,5 Hektar). Damit vergrößerte sich die baulich geprägte Fläche um etwa 130 Fußballfelder. Aber auch Sport- und Erholungsflächen nahmen deutlich zu (+27,8 Hektar) sowie geringfügig auch die Gewässerflächen (+2,4 Hektar). Damit wird die städtische Lebensqualität verbessert.
Diese Ausweitungen gingen jedoch zulasten der Vegetationsflächen: 102,8 Hektar gingen verloren – hauptsächlich landwirtschaftliche Flächen (-97,8 Hektar) und Waldflächen (-15,1 Hektar). In den zentrumsnahen Stadtteilen kam es zu einer höheren Siedlungsdichte und Versiegelung, insbesondere in Höchst (70,9 Prozent) und Westend-Süd (67,3 Prozent). Anpassungen der Stadtteilgrenzen, insbesondere im Lyoner Viertel und im Gallus, führten zu lokalen Flächennutzungsverschiebungen.
Auch für die Nidda und ihre Altarme, hier ein Archivbild, gilt das Wasserentnahmeverbot innerhalb des Stadtgebiets, mit dem der Magistrat auf das anhaltende Niedrigwasser reagierte. (Foto: Jürgen Lange)
Mit einem Wasserentnahmeverbot reagiert der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf die zunehmend kritischen Niedrigwasserstände in den Frankfurter Bächen und Flüssen. Bis auf Weiteres ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen seit Dienstag, 29. Juli, untersagt.
Die geringen Niederschläge im Frühjahr sorgten bereits für unterdurchschnittliche Wasserstände und Durchflüsse an den Gewässern. Nach kurzzeitiger Entspannung durch Niederschläge Anfang Juni haben sommerliche Temperaturen und das weitgehende Ausbleiben von Regen wieder zu einem deutlichen Absinken der Pegel an den Gewässern geführt. Daran konnten auch die jüngsten Regenereignisse im Juli nichts ändern. Einzelne Gewässer sind bereits trockengefallen, andere zu Rinnsalen geschrumpft oder führen Niedrigwasser.
„Die anhaltende Trockenheit sowie die sommerlichen Temperaturen belasten das Gewässerökosystem wieder zunehmend“, sagt Tina Zapf-Rodríguez, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen. „Zur Vermeidung zusätzlicher Stressfaktoren ist deshalb die Einschränkung von privaten Wasserentnahmen aus den Bächen, der Nidda sowie den Nidda-Altarmen ein notwendiger Schritt zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen.“ Jede oder jeder Einzelne könne durch umsichtiges Verhalten und Berücksichtigung des Wasserentnahmeverbots einen wichtigen Beitrag leisten.
Allgemeine Informationen zum Entnahmeverbot
Das Wasserrecht gewährt Bürgerinnen und Bürgern mit dem sogenannten Anlieger- und Gemeingebrauch eine erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Gewässern. Dies setzt voraus, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Gewässer und seiner Lebensgemeinschaften durch eine Verminderung der Wasserführung befürchtet werden muss.
Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Frankfurt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Wasserentnahme aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen untersagt. Die Verfügung wird im Amtsblatt der Stadt Frankfurt veröffentlicht und gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe. Sie behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31. Oktober oder bis auf Widerruf durch den Magistrat der Stadt. Dieses Verbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger der an die oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstücke.
Wer sich nicht an das Verbot hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Ausgenommen hiervon sind Entnahmen aus dem Main sowie Benutzungen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt sind.
Erhöhter Abwasseranteil bei Niedrigwasser
Weiterhin weist das Umweltamt darauf hin, dass sich durch die Niedrigwassersituation der Anteil an gereinigtem Abwasser in vielen Gewässern deutlich erhöht. Dies gilt insbesondere an einigen Taunusbächen wie dem Urselbach, dem Erlenbach oder dem Eschbach aber auch an der Nidda, an denen sich Kläranlagen im Oberlauf befinden. Durch den abnehmenden Verdünnungseffekt durch Regenwassereinleitungen erhöhen sich bei Niedrigwasser der Abwasseranteil und damit auch die Keimbelastungen in den Gewässern.
Wie lange die aktuelle Trockenwetterlage andauern wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Sobald sich die Situation entspannt, wird die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Frankfurt die Öffentlichkeit informieren und das Entnahmeverbot aufheben. Aktuelle Informationen zur Trockenheit und den Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt sind auf der Website des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter hlnug.de zu finden.
Wassersparen
Die Stadt weist im Zusammenhang mit der aktuellen Trockenperiode auch auf die städtische Wassersparkampagne hin. Unter dem Motto „Frankfurt spart Wasser! Jede:r ein bisschen, zusammen ganz viel. Mach mit!“ kann jeder einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Verwendung der Ressource Wasser leisten. Ausgetrocknete Rasenflächen erholen sich beispielsweise nach einer Trockenperiode wieder. Aus diesem Grund muss der Rasen nicht mit wertvollem Trinkwasser bewässert werden. Weitere Wasserspartipps gibt es unter frankfurt.de/wassersparen.
In Frankfurt am Main soll jetzt ein Pedelec mit mehr als 140 km/h gesichtet worden sein. Aufgefallen ist es bei einer gezielten Verkehrskontrolle.
Ein Pedelec ist ein Zweirad, welches bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h die Muskelkraft durch einen Elektromotor unterstützt. Ohne Einsatz von Muskelkraft und beim Erreichen von 25 km/h fällt die Unterstütung durch den E-Antrieb weg. In Deutschland sind Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt, es besteht also keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht (Stand Mitte 2025).
E-Bikes, der Begriff E-Bike wird fälchlicherweise im allgemeinen Sprachgebrauch auch für Pedelecs verwendet, haben andere Leistungsmerkmale oder benötigen keine Muskelunterstützung. In Deuschland gibt es die Kategorien Pedelec, S-Pedelec und E-Bike.
Bei dem mit hoher Geschwindigkeit gemessenen Zweirad handelt es sich wahrscheinlich um ein E-Bike mit fehlender Zulassung für den Straßenverkehr, ein Pedelec ist es sicher nicht.
Die Fußwegbrücke über die Nidda am Sossenheimer Viehweg, auch bekannt als Sossenheimer Unterfeldbrücke, wird ab Mittwoch, dem 30. Juli 2025, gesperrt. Grund dafür ist der verschlissene Belag des Bauwerks, der zunächst entfernt wird. Im Anschluss prüft das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) die darunterliegende Tragkonstruktion, an der ebenfalls Schäden festgestellt wurden.
Die Brückenprüfung dient der Einschätzung des genauen Schadensbildes. Abhängig vom Ergebnis wird entschieden, ob eine vorübergehende Instandsetzung möglich ist oder das Bauwerk bis zum Ersatzneubau vollständig gesperrt bleiben muss.
Für den Fuß- und Radverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt rund 500 Meter westlich entlang der Nidda zur nächsten Fußgängerbrücke an der Sulzbachmündung. Der Ersatzneubau befindet sich bereits in der Planungsphase und soll nach aktuellem Stand im Jahr 2027 umgesetzt werden.
Am gestrigen Montagmorgen (28. Juli 2025) kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Familienangehörigen.
Gegen 09:50 Uhr seien die beiden Männer, ersten Ermittlungen zufolge, in der Hugo-Kallenbach-Straße miteinander in einen Streit geraten. Im Rahmen dessen habe der 42-Jährige einen messerähnlichen Gegenstand gezückt, den 51-Jährigen angegriffen und verletzt. Der Geschädigte verließ sodann die Örtlichkeit und kam in ein umliegendes Krankenhaus. Der Tatverdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Die Ermittlungen dauern an. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)
Frankfurt am Main Unterliederbach
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