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Anhaltende Trockenheit: Grillverbot in städtischen Grünanlagen

Es regnet nicht genug: Wegen der anhaltenden Trockenheit kann jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das Grillen mit offenem Feuer auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt ab Mittwoch, 24. Juni, verboten. Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.

Ein wichtiger Indikator zur Bewertung der Gefahrenlage ist der Waldbrand-Gefahrenindex sowie der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes. Die vom Wetterdienst erstellten Indizes sind in fünf Stufen gegliedert. Bei Stufe 1 herrscht nur eine sehr geringe Brandgefahr. Ab Stufe 4 gilt eine hohe Waldbrandgefahr beziehungsweise eine hohe Brandgefahr in Grünanlagen, ein Grillverbot ist zwingend erforderlich.

Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug weitestgehend vermieden und Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt oder wieder mitgenommen werden.

Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind aufgrund nicht ausreichender Niederschläge ausgetrocknet und leicht entzündlich. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucherinnen und -besucher daher dringend darum, sich umsichtig zu verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein. Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Zuge des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.

Das Verbot gilt bis auf weiteres, solange bis dieses aktiv vom Grünflächenamt über die Medien wieder aufgehoben wird.

Weitere Informationen gibt es beim Grünflächenamt unter der Rufnummer 069/212-30991. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt.

Grundlage für das Grillverbot ist eine Allgemeinverfügung, die in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts der Stadt Frankfurt veröffentlicht wird. Die Allgemeinverfügung kann unter Service & Rathaus/Verwaltung/Amtsblatt nachgelesen werden.

Dezernentin Zapf-Rodriguez hebt Grillverbot in Frankfurt bis auf Weiteres auf

Auf öffentlichen Grillplätzen darf ab Mittwoch, 6. August, bis auf Widerruf wieder gegrillt werden. Seit dem 9. Juli war das Grillen mit offenem Feuer auf öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main verboten.

„Ich weiß, dass ich mit dem Grillverbot so mancher Frankfurterin oder manchem Frankfurter den einen oder anderen Sommerabend getrübt habe. Aber wir hatten im Frühsommer wochenlang extreme Hitze und Trockenheit – die Böden waren ausgedörrt, die Vegetation wie Zunder. In dieser Lage hätte jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen können. Das wollten wir um jeden Preis verhindern“, sagt Klima- und Umweltdezernentin Tina Zapf-Rodríguez. Umso mehr freue sie sich über die Rücksichtnahme und das Verständnis, das viele Frankfurterinnen und Frankfurter in dieser Zeit gezeigt haben.

Da durch die Regenfälle der vergangenen Wochen der Waldbrandgefahrenindex (WBI) nun heruntergestuft ist, stehe aktuell dem Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen nichts im Wege, sagt Zapf-Rodríguez. Es gelte jedoch weiter zu beachten, dass im Wald Rauchen und offenes Feuer grundsätzlich nicht gestattet sind.

Zum Hintergrund

Der WBI zeigt, wie hoch die Gefahr für Waldbrände aktuell ist. Er wird täglich vom Deutschen Wetterdienst berechnet – je nach Wetterlage, Trockenheit und Vegetationszustand. Die Skala reicht von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Steigt der Index auf Stufe 4 oder 5 gilt besondere Vorsicht: Dann können Grillverbote ausgesprochen werden und im Wald ist offenes Feuer streng untersagt.

Weitere Infos gibt es online unter dwd.de/waldbrand sowie telefonisch beim Grünflächenamt unter 069/212-30991.