Schlagwort-Archive: Frankfurt am Main

Liederbacher Straße (2)

Frankfurt am Main, Unterliederbach, Liederbacher Straße

Ein weiteres Stück der Liederbacher Straße im Frankfurter Stadtteil Unterliederbach. Der Blick geht hier in Richtung des Abzeigs auf die Wasgaustraße. Geradeaus verengt sich die Liederbacher Straße, sodass Verkehr nur in eine Richtung möglich ist. Das große, helle Gebäude links wurde jahrelang von Gastronomen genutz, früher war dort einmal der Nassauer Hof untergebracht.

Busse statt Bahnen auf der Linie RB11

Frankfurt am Main, Sossenheim, Haltepunkt

Busse statt Bahnen sind seit dem 29. März 2024 auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Frankfurt-Höchst und Bad Soden (Taunus) unterwegs. Entsprechend ruhig geht es am einzigen Bahnsteig des Haltepunktes im Frankfurter Stadtteil Sossenheim zu. Die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs dürften für Nutzer aus dem Stadtteil günstiger liegen als der Bahnhof genannte Halt der Züge, befinden sich doch die Bushaltestellen mit dem Namen Sossenheim Bahnhof näher an dem Kreisverkehr am unteren Ende des Dunant-Ringes.

Liederbacher Straße (1)

Frankfurt am Main, Unterliederbach, Liederbacher Straße

Ein Haus in der Liederbacher Straße. Es steht alleine in einem umzäunten und ummauerten Bereich, der wiederrum von mehr oder weniger Grün umgeben ist. In der Nachbarschaft befinden sich die evangelische Stephanuskirche und der Hochhauskomplex an der Ecke zur Wasgaustraße. Dieser Abschnitt hat nichts gemein mit den Abschnitten, die durchs alte Dorf oder die späteren Wohnblocks weiter südlich führen.

Musealer Blick auf Frankfurt am Main

Frankfurt am Main, Bahnhofsviertel, Schugeschäft

Im September 2013 fuhren mal wieder Straßenbahnzüge des Verkehrsmuseums Frankfurt am Main durch die Stadt. Museal klingt alt, aber die ältesten Züge, die bei Veranstaltungen dieser Art unterwegs sind, haben bereits per Knopfdruck zu öffnende Türen. Durch die Scheiben eines Museumszuges wurde dieser Schuhladen erhascht, den es im Jahr 2013 noch gab.

Den Schuhladen gab es auch schon in den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Der Autor kann sich daran erinnern, hier Kinderschuhe anprobiert zu haben. Maximal drei Paar Schuhe waren es in diesen Zeiten, ein paar feste Halbschuhe, ein Paar Sandalen und gegebenenfalls ein Paar Winterstiefel.

Die Straßenbahn fuhr von hier aus weiter in Richtung Willy-Brandt-Platz. Hier passierte sie das Euro-Symbol, für dessen Erhalt zuletzt beinahe das Geld gefehlt hätte. Gelder für gewichtige Veränderungen auf der dem Symbol gegenüberliegenden Seite sind jetzt frei gegeben worden, es werden eine neue Oper und ein neues Schauspielhaus entstehen.

Euro-Symbol, Frankfurt am Main, gegenüber Schauspielhaus/Oper

Einbruch in Supermarkt – Zeugen gesucht

Drei bislang unbekannte Täter brachen am frühen Morgen des 04. April 2024 gegen 02:00 Uhr in einen Supermarkt in der Emmerich-Josef-Straße ein.

Nach bisherigen Erkenntnissen hebelten die Einbrecher die hintere Eingangstür des Supermarktes auf und entwendeten diverse Lebensmittel, E-Zigaretten (Wert ca. 1160 Euro) und Bargeld in Höhe von etwa 420 Euro.

Die Täterbeschreibung ergibt sich aus der in dem Markt befindlichen Videokamera:

  • Täter 1: männlich, trug eine Jeanshose, eine schwarze Jacke mit Kapuze, einen auffällig rot/blau/weißen Schal, Handschuhe und weiße Schuhe
  • Täter 2: männlich, trug eine dunkle Hose, eine schwarze Jacke mit Kapuze und drei weißen Streifen an den Armen und weiße Schuhe
  • Täter 3: männlich, trug eine Jeanshose, eine schwarze Jacke mit Kapuze und schwarze Schuhe

Zeugen, die sachdienliche Hinweise machen können, werden gebeten sich telefonisch mit dem 17. Polizeirevier unter der Rufnummer 069/755-11700 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Johannesallee (2)

Frankfurt am Main, Unterliederbach, Johannesallee, Hochhaus

Die Johannesallee in Frankfurt am Main Unterliederbach ist ein Wohnstraße mit wenigen Gewerbeansiedlungen. Ab der Einmündung zur Loreleistraße ist die Johannesallee Sackgasse, sie endet vor dem Liederbach. Eine gedachte Verlängerung der Allee bildet die Hermann-Waibel-Allee. Schaut man sich den Querschnitt der Johannesallee an, war hier offensichtlich einmal größeres geplant. Schaut man sich die Pflasterung der Gehwege an, erkeent man die reichlich verblasste Unterscheidung von Geh- und Radwegen. Zudem wurden auf einer Straßenseite später die Parkplätze für Kraft fahrzeuge quer zur Fahrtrichtung angelegt.

Ein Lebensmittelladen, hier nicht im Bild, ist auf der nördlichen Straßenseite am Eingang der Straße zu finden. Es folgen auf beiden Straßenseiten Garagenanlagen, denen auf der nördlichen Seite Mehrfamilienwohnblocks folgen, die quer zur Straße stehen. Diese Blocks ziehen sich bis zum Liederbach hin.

Auf der anderen Straßenseite folgen bis zur Loreleistraße ebenfalls Mehrfamilienwohnblocks, deren Giebelseite allerdings zur Loreleistraße hin ausgerichtet sind. Nach der Loreleistraße schließt sich der Komplex an, auf dem ein Hochhaus, mehrere Pavillion-Bauten und eine Garagenanlage stehen. Die Pavillions wurden von verschiedenen Gewerbebetrieben, früher auch vom OSC Hoechst und bis vor zehn Jahren auch von einem Kindergarten genutzt.

Das Cannabisgesetz und der Straßenverkehr

Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen.

Seit dem 01. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.

Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.

Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.

Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hochgehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Festnahme nach Diebstahl

Am 3. April 2024 nahmen Polizeibeamte gegen 23:55 Uhr einen 42-Jährigen fest, welcher zuvor in einen Getränkemarkt eingestiegen war.

Eine Sicherheitsfirma setzte die Polizei in Kenntnis, dass ein Einbruch in einem Getränkemarkt in Unterliederbach stattfinde. Eine Polizeistreife vernahm bei Ankunft Geräusche, welche aus dem Gebäude kamen und stellte ein aufgebrochenes Fenster fest.

Der Plan des Tatverdächtigen, das Objekt durch das aufgebrochene Fenster zu verlassen, verlief für diesen ungünstig, da er in die offenen Arme der Polizeibeamten lief. Diese nahmen den Einbrecher fest und stellten das Stehlgut sicher.

Die Beamten brachten den 42-Jährigen in die Haftzellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main mit dem Ziel der richterlichen Vorführung. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Aufmerksame 73-Jährige sorgte für Festnahmen

Eine aufmerksame ältere Dame bemerkte, dass Betrüger sie mit der bekannten Masche des „Schockanrufes“ dazu verleiten wollten, ihnen Geld zu übergeben. Mit ihrer Hilfe gelang der Polizei die Festnahme zweier Männer, die Bargeld von ihr abholen wollten.

Bereits am 26. März 2024 erhielt die 73-jährige Dame, die in der Spielmannstraße in Nied wohnt, Anrufe von Personen die sich als Polizeibeamte ausgaben. Die aufmerksame Frau durchschaute die Masche jedoch. Als dann am 27.März 2024 erneut Anrufe bei ihr eingingen, entschied sie sich zum Schein „mit zuspielen“.

Die Betrüger, die sich wieder als Polizeibeamte ausgaben, fingierten nach aktuellen Erkenntnissen eine Geschichte, nach der die Polizei über eine Liste von potenziellen Einbruchsobjekten verfüge. Da auch ihr Name und ihre Adresse vermerkt seien, bestehe eine erhebliche Gefahr für ihr Vermögen, weshalb jetzt Polizeibeamte zu ihr kommen würden, um Bargeld abzuholen und zu verwahren.

Die Frau ging zum Schein auf die Abholung ein.

Statt des vereinbarten Bargeldbetrags von 10.000 Euro erwartete die beiden 17- und 18-jährigen Geldabholer in der Wohnung in der Spielmannstraße dann die echte Polizei. Die Beiden konnten festgenommen werden. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)