E-Scooter, eigentlich ein praktisches Fortbewegungsmittel, sind mittlerweile für viele ein reines Ärgernis. Dieses Bild zeigt, dass man sie auch anders als quer zur Gehrichtung abstellen kann. Ordnung bringt manchmal doch etwas.
Vielleicht wäre es ein Gedanke bei Verstößen die Verleiher oder die Eigner der zum Freischalten benötigten Smartphones zahlen zu lassen. Und die Stadtverwaltung sollte bei der Konzessionsvergabe nicht nur die Eurozeichen in den eigenen Augen sehen, sondern Bedingungen vorgeben.
E-Scooter (E-Tretroller) sollen ab dem 1. Januar 2020 in Unfallstatistiken einfließen, wenn sie an einem Unfall beteiligt waren oder einen verursacht haben. Bisher tauchen sie in der Unfallstatistik nur unter der Rubrik „sonstige Fahrzeuge“ auf.
Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter, die mit maximal 20 km/h fahren dürfen, im Straßenverkehr eingesetzt werden. Besonders in Großstädten nimmt durch die Aktivitäten von Verleihfirmen die Anzahl der Verkehrsteilnehmer zu, die E-Scooter nutzen. Über die Zahl der Unfallverursacher und der zu Schaden gekommenen Verkehrsteilnehmer aus dieser Gruppe gibt es bisher noch keine verlässliche Zahlen.
Leih-E-Roller des Berliner Anbieters Tier Mobility können seit dem gestrigen Samstag auch in Frankfurt am Main ausgeliehen werden. Nach Auskunft des Anbieters wurden zunächst 400 E-Roller – auch E-Scooter genannt – an 80 Standorten innerhalb des Stadtgebiets aufgestellt.
Zur Nutzung der Fltzer benötigt man eine Smartphone-App, die Minute wird mit 15 Cent berechnet. E_Roller dürfen nur auf Fahrradwegen und Straßen gefahren werden, Gehwege sind für sie tabu.
Frankfurt am Main Unterliederbach
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