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Bundestagswahl 2025: Frankfurter Briefwahllokal ab sofort geöffnet

Ab sofort können Wahlberechtigte aus Frankfurt von ihrem Wahlrecht per Briefwahl Gebrauch machen. Die Stimmen für die Bundestagswahl 2025 können seit Montag, 3. Februar, – also bereits vor dem Wahltag am Sonntag, 23. Februar, – im Briefwahllokal in der Stiftstraße 29 abgegeben werden. Die Öffnungszeiten sind im Internet unter frankfurt.de/briefwahl einsehbar.

Am 30. Januar haben die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über eine eingereichte Beschwerde im Zulassungsverfahren von Bewerbenden für die vorgezogene Bundestagswahl entschieden. Nach dieser Sitzung steht jetzt verbindlich fest, welche Wahlkreisbewerbenden und Landeslisten auf dem Stimmzettel stehen. Daher konnten erst nach dieser Sitzung am 30. Januar die Frankfurter Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden. „Wir sind dem Druckdienstleister sehr dankbar, dass Produktion und Lieferung der Stimmzettel so zügig erledigt wurden. So können wir bereits ab heute das Briefwahllokal in Frankfurt öffnen“, sagt die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O´Sullivan.

Abwicklung der Briefwahl beginnt

Da jetzt die Stimmzettel vorliegen, können auch die bereits eingegangenen Briefwahlanträge bearbeitet und die Wahlunterlagen verschickt werden. Stand heute haben bereits knapp 120.000 von den insgesamt rund 433.000 Wahlberechtigten in Frankfurt einen Antrag auf Briefwahl gestellt darunter etwa 5300 Anträge zum Versand ins Ausland. „Wir erwarten, dass wir diese – trotz der großen Menge – bis zum 7. Februar abgearbeitet und durch den Postdienstleister – zumindest deutschlandweit – zugestellt haben. Wir bitten insofern zunächst von Nachfragen bis zu diesem Zeitpunkt abzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck an der Bewältigung der hohen Zahl von Briefwahlanträgen“, erläutert Lisa Rühmann, die Leiterin vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen.

Verkürzte Fristen für Briefwahl beachten

Für die Abwicklung der Briefwahl steht bei der vorgezogenen Bundestagswahl wegen der verkürzten Fristen erheblich weniger Zeit zur Verfügung: Statt der üblichen sechs Wochen bleiben nur knapp drei Wochen. „Darauf müssen sich alle Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen möchten, einstellen. Die Briefwahlunterlagen müssen dieses Mal also erheblich schneller beantragt, ausgefüllt und zurückgesendet werden“, sagt O´Sullivan.

Alle, die sich für eine Briefwahl entscheiden, sollten die Postlaufzeiten beachten. Das gilt für den Versand der Briefwahlunterlagen und für den Rückversand der ausgefüllten Wahlunterlagen, den sogenannten roten Wahlbriefen. Innerhalb Deutschlands sind das pro Postweg in der Regel drei Werktage. Bei einem Versand in das beziehungsweise aus dem Ausland, dauert das entsprechend länger. „Die Wählerinnen und Wähler sind dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens um 18 Uhr der Stadt Frankfurt zur Auszählung vorliegen. Das Wahlrecht ist hier sehr klar und eindeutig. Ich wünsche mir, dass alle Frankfurter Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht – im Wahllokal oder per Briefwahl – Gebrauch machen und dazu beitragen, die Politik in unserem Land demokratisch zu gestalten“, sagt O’Sullivan.

„Die Mitarbeitenden im Bürgeramt, Statistik und Wahlen haben die Herausforderung der vorgezogenen Bundestagswahl angenommen. Trotz der Kürze der Vorbereitungszeit läuft die Organisation der Wahl hervorragend. Vielen Dank an alle Mitarbeitenden und die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfenden, die bei der Durchführung der Wahl unterstützen“, sagt die Dezernentin.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden sich unter frankfurt.de/wahlen unter der Rubrik „Bundestagswahl 2025“. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Bundestagswahl 2025: Die Frankfurter Wahlkreise – Statistik und Wahlberechtigte

Die für Statistiken zuständige Dezernentin Eileen O’Sullivan hat am Mittwoch, 15. Januar, die neuesten Ausgaben von „Frankfurt STATISTIK.AKTUELL“ (FSA) vorgestellt und dabei die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten und Porträts der beiden Wahlkreise in Frankfurt präsentiert. Nach der vorzeitigen Auflösung des Bundestages wird dieser am Sonntag, 23. Februar, neu gewählt. Hierzu erhalten 428.444 Frankfurterinnen und Frankfurter eine Wahlbenachrichtigung. Am vergangenen Sonntag, 12. Januar, und damit sechs Wochen vor der Wahl, wurde das Wählerverzeichnis aufgelegt und statistisch ausgewertet.

„Wie bei jeder Wahl ist diese Zahl noch nicht endgültig. Es werden noch im Ausland lebende Deutsche erfasst und das Wählerverzeichnis wird bis zum Freitag vor dem Urnengang aufgrund von Wegzügen oder Sterbefällen fortgeschrieben“, sagt Lisa Rühmann, Leiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen.

Im Vergleich zum Wahlsonntag vor dreieinhalb Jahren ist die Zahl der Wahlberechtigten aktuell um 21 Personen gestiegen. Dabei sind Frauen etwas stärker vertreten als Männer: 51,2 Prozent der Wahlberechtigten sind weiblich. Am stärksten sind die 45- bis 59-Jährigen vertreten, fast ein Viertel findet sich in dieser Altersgruppe. Junge Menschen sind deutlich weniger vertreten, lediglich zehn Prozent sind zwischen 18 und 24 Jahren alt. Von diesen sind 4,6 Prozent sogenannte Jungwählerinnen und -wähler. Sie dürfen erstmals bei einer Bundestagswahl wählen, da sie seit dem 26. September 2021 volljährig wurden. Obwohl das Wählerverzeichnis noch fortgeschrieben wird, bleiben die Altersstruktur und die Geschlechterverteilung bis zum Wahltag weitgehend unverändert.

Neben den Wahlberechtigten sind auch die strukturellen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Frankfurter Bundestagswahlkreise interessant. Der nordwestliche Wahlkreis 181 ist dichter besiedelt, strukturell jünger und stärker migrantisch geprägt als der südöstliche Wahlkreis 182. Im Wahlkreis 182 wohnen die Menschen etwas großzügiger (+2,5 Quadratmeter Wohnfläche pro Kopf mehr) und verdienen tendenziell mehr. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten mit einem Bruttoarbeitsentgelt von mehr als 6000 Euro liegt hier mit 33,6 Prozent um 4,3 Prozentpunkte über dem Wert des Wahlkreises 181.

„Unsere Statistikstelle liefert mit den ersten beiden FSA´s des neuen Jahres wichtige Kennzahlen zur Wahl am 23. Februar. Wie viele Frankfurterinnen und Frankfurter in welcher Form von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, ist im Internet unter wahlen.frankfurt.de zu verfolgen“, betont O’Sullivan und ergänzt: „Persönlich wünsche ich mir, dass die Wahlbeteiligung in unserer Stadt besonders hoch ausfällt.“

„Frankfurt STATISTIK.AKTUELL“ 01/2025 und 02/2025 stehen unter frankfurt.de/statistik_aktuell zum Download bereit. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Bundestagswahltermin jetzt offiziell

Mit der Auflösung des Deutschen Bundestages durch Bundespräsident Steinmeier ist der Weg für Neuwahlen frei. Die können jetzt, wie bereits vorher vorgesehen, am 23. Februar 2025 durchgeführt werden. Steinmeier begründete sein Entscheidung mit den Worten: „Die jetzige Regierung verfügt ausweislich der Abstimmung über die Vertrauensfrage über keine Mehrheit mehr, aber auch für eine anders zusammengesetzte Regierung habe ich in den Gesprächen keine Mehrheiten erkennen können. Deshalb bin ich überzeugt, dass zum Wohle unseres Landes Neuwahlen jetzt der richtige Weg sind.“

Der Bundestag arbeitet bis zur Konstituierung des neuen Bundestags weiter. Das sieht das Grundgesetzt so vor. Auf den Termin 23. Februar hatten sich zuvor die Fraktionsspitzen von CDU und SPD geeinigt.

Vorgezogene Bundestagswahlen aus Frankfurter Sicht

Der für die Bundestagswahlkreise 181 und 182 durch das Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ernannte Kreiswahlleiter Gerhard Budde geht mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Wahltermin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfindet. „Zunächst muss der Bundeskanzler die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes stellen, über diese dann der Deutsche Bundestag abstimmt. Wie der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen ist, ist die Abstimmung auf den 16. Dezember 2024 terminiert. Erst danach kann der Wahltermin durch den Bundespräsidenten rechtsförmlich festgesetzt werden“, sagte Kreiswahlleiter Budde.

Im Falle einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu verkürzen. Die Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.

Bei bisherigen Neuwahlen wurden die bei einer „regulären“ Bundestagswahl geltenden Fristen, etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert (zuletzt durch die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005).

Erst nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung wissen alle verbindlich, wann Einreichungsfristen enden und Kreis- beziehungsweise Landwahlausschusssitzungen stattfinden. „Alle potenziellen Wahlvorschlagsträger sind insofern aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich ihre Mitglieder- beziehungsweise Vertreterversammlungen abzuhalten, um möglichst zeitnah ihre Bewerbenden in Form von Kreiswahlvorschlägen bei meiner Geschäftsstelle einzureichen. Dies gilt ebenso für Einzelbewerbende. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien, die diese für ihren Kreiswahlvorschlag benötigen, trotz verkürzter Fristen, unverändert bleibt“, sagte Budde weiter.

Weitere wichtige Informationen für Parteien und Einzelbewerbende sind auf der Website der Bundeswahlleiterin unter bundeswahlleiterin.de, auf der Website des Landeswahlleiters für Hessen unter wahlen.hessen.de sowie unter frankfurt.de/wahlen jeweils unter der Rubrik Bundestagswahl erhältlich.

Die per Rechtsverordnung zu erwarteten verkürzten Fristen werden sich auch unter anderem auf das Briefwahlgeschäft auswirken. Es ist davon auszugehen, dass der Start der Briefwahl, der regulär sonst sechs Wochen vor dem Wahltag beginnt, erheblich verkürzt wird. „Ich empfehle allen Wählerinnen und Wählern, sich auf diesen Umstand einzustellen und insbesondere – sofern möglich – von der Urnenwahl, also dem Wählen im Wahllokal Gebrauch zu machen. Diejenigen, die auf die Briefwahl angewiesen sind oder auf diese nicht verzichten möchten, haben auch die Möglichkeit mit Beginn der Briefwahl, direkt vor Ort im Briefwahllokal zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler sollte zudem berücksichtigen, dass bei der Inanspruchnahme der Briefwahl per Post, auch Postlaufzeiten einzuplanen sind“, sagte Kreiswahlleiter Budde abschließend. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Bundestagswahl: Frankfurter Wahlkreise gehen an SPD und Grüne

Das Direktmandat im Wahlkreis 182, Frankfurt am Main I, ging bei der gestrigen Bundestagswahl an Armand Zorn von der SPD, im Wahlkreis 183, Frankfurt am Main II, an Omid Nouripour von den Grünen. In beiden Wahlkreisen gewannen die Grünen die meisten Zweitstimmen. Beide Wahlkreise gingen bei der Bundestagswahl 2017 noch an die CDU.

Nach der Auszählung aller Wahlkreise liegt die SPD (25,7) im Bund vor der CDU (24,1). Es folgen die Grünen (14,8), die FDP (11,5) und die AfD (10,3). Die Linke erreichte nur noch 4,9 Prozent.

Mit diesem Ergebnis der Bundestagswahl 2021 wird die nächste Regierungsbildung spannend, denn derzeit sind verschiedene Dreierbündnisse und natürlich auch wieder eine Große Koalition möglich.

Bundestagswahl 2021

Eines der Unterliederbacher Wahllokale 2009
Wahlsonntag (Archivbild)

Seit 08:00 Uhr heute Morgen sind auch in Hessen die Wahllokale geöffnet, In Hessen gibt es bei der Bundestagswahl 22 Wahlkreise. Wer hier jeweils die meisten Erststimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein. Die übrigen Abgeordneten werden nach der Stimmverteilung auf die Landeslisten der jeweiligen Parteien gewählt. In Hessen treten 23 Parteien mit einer Landesliste zur Bundestagswahl 2021 an, was bedeutet, dass zusätzlich zu den sechs derzeit im Bundestag vertretenen Parteien weitere siebzehn zur Wahl stehen.

Bundestagswahl 2017

Am Sonntag ist Bundestagswahl und ja, auch Bürgerinnen und Bürger aus Unterliederbach dürfen wählen. Bei den vergangenen Wahlen deutete die Wahlbeteiligung merkwürdigerweise darauf hin, als habe man den meisten Wahlberechtigten untersagt zu wählen. Dem ist nicht so,  jeder darf und jeder sollte auch von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.

Unterliederbach wählt im Wahlkreis 182. Das ist der Wahlkreis Frankfurt am Main I. Folgende Personen stellen sich hier zur Wahl (Erststimme):

  1. Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU)
  2. Dr. Oliver Strank (SPD)
  3. Jessica Purkhardt (GRÜNE)
  4. Dr. Achim Kessler (DIE LINKE)
  5. Horst Rescke (AfD)
  6. Nicola Beer (FDP)
  7. Pawel Borodan (PIRATEN)
  8. Michael Weingärtner (FREIE WÄHLER)
  9. Nico Wehnemann (Die PARTEI)
  10. Corinna Kaske-Jones (MLPD)
  11. Marianne Arens (SGP)

Jeder Wähler hat auch eine Zweitstimme. Mit dieser wählt er eine Landesliste. Auf dem Wahlzettel stehen folgende Parteien:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU –
  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD –
  3. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE –
  4. DIE LINKE – DIE LINKE –
  5. Alternative für Deutschland – AfD –
  6. Freie Demokratische Partei – FDP  –
  7. Piratenpartei Deutschland –  PIRATEN –
  8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD –
  9. FREIE WÄHLER – FREIE WÄHLER –
  10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Die PARTEI –
  11. Bürgerrechtsbewegung Solidarität – BüSo –
  12. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands – MLPD –
  13. Bündnis Grundeinkommen – BGE –
  14. Deutsche Kommunistische Partei – DKP –
  15. Deutsche Mitte – DM –
  16. Ökologisch-Demokratische Partei – ÖDP
  17. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei –
  18. V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer – V-Partei³ –

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Wahlen zum 18. Deutschen Bundestag liegt vor

Nach der Wahl vom 22. September 2013 dauerte es bis zum frühen Morgen des Folgetages, bis das vorläufige amtliche Ergebnis vom Bundeswahlleiter bekanntgegeben werden konnte. Danach ist die FDP erstmals nicht in einem Deutschen Bundestag vertreten und CDU und CSU verpassten die absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag.

Die Stimmverteilung für die einzelnen Parteien sieht die CDU als stärkste Kraft. Im einzelnen sieht das Ergebnis in Prozentpunkten wie folgt aus (in Klammern die Differenz zum Wahlergebnis 2009): CDU 34,1 (6,9), SPD 25,7 (2,7), FDP 4,8 (-9,8), DIE LINKE 8,6 (-3,3), GRÜNE 8,4 (-2,3), CSU 7,4 (0,9) und die sonstigen Parteien 10,9 (4,9).

Die Sitzverteilung sieht in der 18. Wahlperiode wie folgt aus: CDU 255 Sitze, SPD 192, DIE LINKE 64, GRÜNE 63 und CSU 56 der insgesamt 630 Sitze. CDU und CSU haben damit zusammen 311 Sitze im 18. Deutschen Bundestag, womit die absolute Mehrheit um fünf Sitze verpasst wurde.

Den Wahlkreis 182 Frankfurt am Main I gewann der Direktkandidat der CDU Prof. Dr. Matthias Rainer Zimmer.

Wahlen 2013 im Bund und in Hessen: Hochrechnungen

Die ersten Hochrechnungen sind da. Sie zeigen, dass Union und SPD hinzu gewonnen haben und FDP und Grüne Stimmen verloren haben. Die FDP hat kaum noch eine Chance in den Bundestag einzuziehen, für den Hessischen Landtag ist das vorläufige Endergebnis abzuwarten. Gleiches gilt für die AfD auf Bundesebene, die sich derzeit dort nur knapp unter der 5 %-Hürde bewegt. Die Linke bleibt in beiden Parlamenten und wird auf Bundesebene wohl dritte Kraft werden.