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Maskenpflicht in Läden und im Nahverkehr auch in Hessen

Nach einer Reihe von Bundesländern und nachdem innerhalb Hessens die Städte Hanau und Frankfurt am Main vorgeprescht sind, soll nun in ganz Hessen eine Maskenpflicht in Läden und im Nahverkehr eingeführt werden. Genügen sollen wohl einfache Mund- und Nasenmasken, sogenannte Alltags- und Community-Masken. Obwohl deren Schutzwirkung kritisch gesehen werden muss, machen sie in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann sicher Sinn. Die Tragepflicht wird für Hessen wohl ab Montag gelten, die Entscheidung fällt heute Abend. Für Hanau gilt sie bereits seit dem vergangenen Montag, für Frankfurt ab kommenden Montag.

Finanzielle Hilfe für gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine in Hessen können ab dem 1. Mai finanzielle Hilfe beantragen. Der Betrag sei zwar nicht üppig, so Ministerpräsident Volker Bouffier bei der Vorstellung des Hilfeprogramms, könne aber eine Grundlage dafür bieten, damit Vereine ihre Tätigkeit fortführen könnten.

Vereine haben durch die Coronakrise Einnahmeausfälle durch wegfallende Veranstaltungen, Kosten wie Miete laufen aber weiter. Das Hilfsprogramm richtet sich deshalb an alle gemeinnützigen Vereine aus den Bereichen Sport, Kultur, Naturschutz, Bildung oder ähnlichem. Das Hilfsprogramm richtet sich nicht an wirtschaftlich betriebene Vereine.

Die Anträge sind bei den zuständigen Fachministerien zu stellen, Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht.

Kontaktsperre bis mindestens 3. Mai

In den heutigen Bund-/Ländergesprächen zu COVID-19 wurde vereinbart, dass die derzeitige Kontaktsperre bis mindestens zum 3. Mai aufrecht erhalten wird. Kleine Geschäfte mit weniger als 800 m² Grundfläche dürfen ab kommenden Montag wieder öffnen. Restaurants, Bars und Kneipen bleiben geschlossen, Eisdielen sollen einen Lieferservice anbieten dürfen. KFZ-, Fahrrad- und Buchhändler dürfen ab Montag wieder öffnen.

In Schulen soll ab dem 27. April der Unterricht für die Abschlussklassen wieder beginnen. Die anderen Schüler sollen beginnend mit Ober- und Mittelstufen folgen. Für die Grundschüler müssten in Hessen noch Konzepte erarbeitet werden. Kitas wurden gar nicht angesprochen.

Bürgerinnen und Bürger sollen im Nahverkehr und beim Einkaufen eine Alltagsschutzmaske tragen. Dies wurde ausdrücklich als Empfehlung und nicht als Pflicht ausgesprochen.

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS.CoV-2 hätten zwar Erfolge gezeigt, es bestehe aber immer noch die Gefahr, dass sie wieder ansteigt. Am 30. April 2020 wird es ein weiteres Bund-/Ländergespräch geben.

14 Tage Quarantäne für Urlaubsrückkehrer und Einreisende

Am 7. April 2020 wurde es noch auch auf dieser Seite als Empfehlung des Robert-Koch-Instituts erwähnt, jetzt sagt das Bundesinnenministerium, dass alle, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren, für 14 Tage in häusliche Quarantäne müssen. Entsprechende Regelungen sollen von den Bundesländern noch zum Osterreiseverkehr umgesetzt werden.

Das Hessische Sozialministerium teilt dazu mit, dass eine entsprechende Verordnung die neuen Einreisebestimmungen in die Bundesrepublik ergänze und damit dazu beitrage, dass nicht neue Infektionsherde nach Deutschland eingeschleppt werden. Derzeit dürfen grundsätzlich nur Deutsche und andere Europäer mit Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen.

Gesundheitsminister erklärt Eisdielen-Schließung

Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) erklärte am Freitag die Schließung von Eisdielen. Menschen seien sich beim Abholen von Eis sehr nahe gekommen, habe die Erfahrung gezeigt. Man wolle ja die Ansteckungsgefahr minimieren. Bäckereien, die ihre Ware weiter verkaufen dürften, dienten im Gegensatz zu Eisdielen der Grundversorgung.

Anzumerken ist hier, dass die Argumentation etwas an den Haaren herbeigezogen klingt. Auch ein Eisdielenbetreiber kann dafür sorgen, dass die Kunden die geforderten Sicherheitsabstände einhalten.

Im Rahmen der Maßnahmen gegen die weiter Ausbreitung des Coronavirus SARS.CoV-2 wurde verfügt, dass Gaststätten und Restaurants nur noch zur Auslieferung bestellter Ware offen gehalten werden dürfen. Eine Reihe von Betrieben bietet auch einen Lieferservice an.

Ab heute Bußgelder bei Verstößen gegen das Kontaktverbot in Hessen möglich

Am 02. April 2020 wurde festgelegt, dass Verstöße gegen die Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 ab dem heutigen Freitag mit einheitlichen Bußgeldern belegt werden. Das Infektionsschutzgesetz macht dies möglich,. Verstöße gelten dann als Ordnungswidrigkeit und werden mit 200 bis 5.000 Euro geahndet.

Besonders schwere Verstöße könnten sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU). Hier seien insbesondere vorsätzliche Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder verbotene Versammlungen gemeint.

In Hessen gilt jeder vierte inzwischen als genesen

In Hessen gilt inzwischen jeder vierte vom Coronavirus SARS-CoV-19 infizierte Person wieder als genesen. Das geht aus Zahlen und Angaben von Gesundheitsämtern hervor. Als genesen gilt, wer 14 Tage nach Feststellung der Infektionen keine Symptome mehr zeigt. Die Zahl ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, da keine abschließende Untersuchung stattfindet und auch von der Annahme ausgegangen wird, dass einmal infizierte Personen immun gegen die Krankheit COVID-19 sind und den Erreger auch nicht mehr weiter übertragen.

Soforthilfe angelaufen – Geduld ist gefordert

Seit gestern können Kleinunternehmer, Selbständige und Künstler in Hessen die von Bund und Land finanzierte Soforthilfe beantragen, die helfen soll, die nächsten drei Monate zu überbrücken, wenn durch den Coronavirus SARS-CoV-2 Umsätze weggebrochen sind. Ein kleiner Café-Besitzer, der sein Geschäft nicht mehr öffnen darf, hat keine Einnahmen, Ladenmiete fällt trotzdem an.

Der gestrige Tag forderte von den Antragstellern einiges an Geduld ab. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums haben zeitweise bis zu 15.000 Nutzer gleichzeitig versucht, die Server des Landes zu erreichen. Die Server waren überlastet. Etwa 5.000 Anträge wurden gestern erfasst, wovon die Hälfte vollständig ausgefüllt waren. Einige hundert Anträge auf Soforthilfe seien bereits bewilligt worden.

In Hessen werden etwa 200.000 Anträge auf Soforthilfe erwartet, die Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Es lohnt sich, vorher die Anleitungen zu lesen. Links zu den Dokumenten finden Sie hier.

Ab Montag können Anträge gestellt werden

Ab Montag, dem 30.03.2020, können Anträge auf Soforthilfe von den von der derzeitigen durch den Coronavirus ausgelösten Krise betroffenen Kleinunternehmen und Selbständigen gestellt werden. Auch Künstler können zu den Berechtigten gehören. Der Antrag ist online zu stellen.

Von Bund und Land gibt es unbürokratisch eine Soforthilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss. Diese beträgt bis zu 10.000 Euro für Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu 5 Beschäftigten, bis zu 20.000 Euro für Unternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten und bis zu 30.000 Euro des Landes Hessen für Selbstständige und Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten.

Ein Grund für die Notlage ist im Antrag anzugeben. Das kann ein plötzliches Wegbrechen des Umsatzes wegen der Corona-Pandemie sein oder beispielsweise eine behördliche Anordnung, die ein einen weiteren Betrieb nicht mehr möglich macht (z.B. Restaurant, Café, Friseur usw.).

Eine Anleitung, die beschreibt, was alles zur Antragstellung benötigt wird, steht im Dokument Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag – HMWEVW – Stand 29.03.2020 (PDF / 100.35 KB)“ eine Beschreibung, wie man auch ohne Scanner die benötigten Unterlagen einscannen kann, im Dokument Anleitung: Dokumente-Scanner als App – für Corona-Soforthilfe-Antrag.

Hier geht es zum Antrag. (ab Montag, dem 30. März 2029)

Es wird mit etwa 200.000 Antragstellern gerechnet, Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

[Update 30. März 2020, 11:30 Uhr] Der Server ist derzeit überlastet und die Anzahl der gleichzeitigen Zugriffe ist beschränkt worden. Eine Warnmeldung kann darauf hinweisen, es später noch mal zu versuchen.

Heute beginnen Abitur-Prüfungen in Hessen

Heute beginnen in Hessen die schriftlichen Prüfungen zum Abitur, wie es zu den Zeiten vor dem Coronavirus geplant war. Einzige Ausnahmen bilden die Hochtaunusschule und die Feldbergschule, Wo die Prüfungen verschoben wurden.

Die anderen Prüfungen werden in kleineren Gruppen und mit größeren Abständen zwischen den Schülern durchgeführt. Die allgemeine Einstellung des Schulbetriebs sorgt dafür, dass mehr Klassenräume und auch mehr Lehrpersonal als Aufsicht für das schriftliche Abitur zur Verfügung stehen.