
Das passiert, wenn man sich auf dem Weg zum Sulzbacher Bahnhof verläuft.
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) begibt sich für die nächsten 14 Tage in häusliche Quarantäne. Er hatte Kontakt zu einer mit dem SARS-CoV-2 infizierten Person aus dem privaten Umfeld. Ein erster Test beim Minister ist allerdings negativ verlaufen.
Michael Boddenberg teilte mit, dass er seine Amtsgeschäfte von zu Hause aus führen werde.
Trotz vieler Lockerungen und Öffnung weiterer Einrichtungen bleiben Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen in Hessen nach der derzeitigen Planung bis Ende Mai geschlossen. Die Kindernotbetreuung wird fortgesetzt, der Kreis der Personen, die diese Nutzen können erweitert. Folgende Berufsgruppen können die Kindernotbetreuung nutzen:
Die Notbetreuung ist für Kinder, die eine Kita oder die Schule in den Klassen 1-6 besuchen.
Zusätzlich ist es jetzt auch erlaubt, dass Kinder von höchstens drei Familien gegenseitig in einer familiären Betreuungsgemeinschaft betreut werden. Hier sollen die Eltern aber acht darauf haben, dass sie sonstige Kontakte reduzieren. Betreuungsgemeinschaften waren in der Vergangenheit schon gelebte Praxis, aber nicht erlaubt.
Artikel enthält Informationen von https://soziales.hessen.de/
Ab 18. Mai 2020 sollen nach den Planungen des Hessischen Kultusministeriums wieder mehr Schülerinnen und Schüler in Hessen die Schule besuchen, ein weiterer Schritt soll am 2. Juni folgen. Die derzeitigen Pläne laufen vorbehaltlich der Ergebnisse der morgigen Bund-Länder-Gespräche, in dem das weiter Vorgehen in der Corona-Krise besprochen und abgestimmt werden soll.
In Hessen verfolge man weiterhin das Ziel, zuerst die älteren Schülerinnen und Schüler wieder in die Schulen zu entsenden, sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Man bleibe so bei der Gesamtlogik seines Ministeriums. Am 18. Mai soll der Schulbetrieb für Viertklässler, Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Einführungsphase der Sekundarstufe II zumindest eingeschränkt wieder anlaufen. Der Schulbetrieb würde sich dann aus Präsenztagen in der Schule und Lernen von zu Hause zusammensetzen. Auch für Berufsschulen ist eine weitere Öffnung geplant.
Am 2. Juni sollen dann die übrigen Grundschüler folgen. Seit dem 27. April gehen mit der Öffnung der Abschlussklassen in Hessen bereits etwa 110.000 Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule.
Wie bereits gestern erwartet, hat die Hessische Landesregierung am Freitag, dem 1. Mai 2020, weitere vorsichtige Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die neue Verordnung tritt ab Montag, dem 4. Mai 2020, in Kraft.
Demnach dürfen folgende Einrichtungen ab Montag wieder öffnen:
Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen laut der Verordnung wieder vorgenommen werden.
Weiterhin gilt, dass in einer Reihe von Einrichtungen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss :
Alle übrigen Beschränkungen zum Schutz vor einer zu starken Ausbreitung der COVID-19-Pandemie bleiben bestehen. Weitere Schritte zur Lockerung sind in naher Zukunft geplant.
Grundschulen in Hessen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen wird wegen der Coronavirus-Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Das hat heute der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden.
Damit gibt das Verwaltungsgericht den Eltern einer Schülerin aus Frankfurt Recht, die wegen Ungleichbehandlung bei der Landesverordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie mit einem Eilantrag dagegen vorgegangen sind, dass Viertklässler im Gegensatz zu den anderen Jahrgangsstufen einer Grundschule ab kommenden Montag wieder in die Schule gehen sollten.
[UPDATE]: Hier stand zunächst, dass Grundschulen in Hessen die nächste Woche geschlossen bleiben. Dies ist aber noch nicht endgültig. Deshalb wurde der Zeitbegriff „bis auf Weiteres“ eingesetzt. Ansonsten bleibt es dabei, dass für Schüler von Abschlussklassen ab kommenden Montag die Schule unter Hygieneauflagen wieder beginnt.
COVID-19-Tests können nicht in COVID-19-Schwerpunktpraxen durchgeführt werden, so der Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen, Frank Dastych, heute in Wiesbaden. Deren Aufgabe sei die Behandlung der an der Lungenkrankheit erkrankten Menschen. Die Kapazitäten dieser Praxen würden dafür nicht ausreichen. Zudem sei die Gefahr einer Ansteckung in einer COVID-19 Schwerpunktpraxis für nicht infizierte Personen zu groß. Man solle sich, wenn man selbst den Verdacht einer Ansteckung habe, an die landesweiten COVID-19-Koordinierungsstellen, den Hausarzt oder die Gesundheitsämter wenden. Schnelle Auskunft bekäme man nach wie vor über die Telefonnummer 115 117.
Dastych betonte, dass ein mehr an Tests zur Eindämmung nötig sei, dass aber das zur Verfügung stehende Testmaterial die Anzahl der Tests limitieren würde.
Nach einer Reihe von Bundesländern und nachdem innerhalb Hessens die Städte Hanau und Frankfurt am Main vorgeprescht sind, soll nun in ganz Hessen eine Maskenpflicht in Läden und im Nahverkehr eingeführt werden. Genügen sollen wohl einfache Mund- und Nasenmasken, sogenannte Alltags- und Community-Masken. Obwohl deren Schutzwirkung kritisch gesehen werden muss, machen sie in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann sicher Sinn. Die Tragepflicht wird für Hessen wohl ab Montag gelten, die Entscheidung fällt heute Abend. Für Hanau gilt sie bereits seit dem vergangenen Montag, für Frankfurt ab kommenden Montag.
Gemeinnützige Vereine in Hessen können ab dem 1. Mai finanzielle Hilfe beantragen. Der Betrag sei zwar nicht üppig, so Ministerpräsident Volker Bouffier bei der Vorstellung des Hilfeprogramms, könne aber eine Grundlage dafür bieten, damit Vereine ihre Tätigkeit fortführen könnten.
Vereine haben durch die Coronakrise Einnahmeausfälle durch wegfallende Veranstaltungen, Kosten wie Miete laufen aber weiter. Das Hilfsprogramm richtet sich deshalb an alle gemeinnützigen Vereine aus den Bereichen Sport, Kultur, Naturschutz, Bildung oder ähnlichem. Das Hilfsprogramm richtet sich nicht an wirtschaftlich betriebene Vereine.
Die Anträge sind bei den zuständigen Fachministerien zu stellen, Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht.
In den heutigen Bund-/Ländergesprächen zu COVID-19 wurde vereinbart, dass die derzeitige Kontaktsperre bis mindestens zum 3. Mai aufrecht erhalten wird. Kleine Geschäfte mit weniger als 800 m² Grundfläche dürfen ab kommenden Montag wieder öffnen. Restaurants, Bars und Kneipen bleiben geschlossen, Eisdielen sollen einen Lieferservice anbieten dürfen. KFZ-, Fahrrad- und Buchhändler dürfen ab Montag wieder öffnen.
In Schulen soll ab dem 27. April der Unterricht für die Abschlussklassen wieder beginnen. Die anderen Schüler sollen beginnend mit Ober- und Mittelstufen folgen. Für die Grundschüler müssten in Hessen noch Konzepte erarbeitet werden. Kitas wurden gar nicht angesprochen.
Bürgerinnen und Bürger sollen im Nahverkehr und beim Einkaufen eine Alltagsschutzmaske tragen. Dies wurde ausdrücklich als Empfehlung und nicht als Pflicht ausgesprochen.
Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS.CoV-2 hätten zwar Erfolge gezeigt, es bestehe aber immer noch die Gefahr, dass sie wieder ansteigt. Am 30. April 2020 wird es ein weiteres Bund-/Ländergespräch geben.