Änderungen bei Corona-Beschränkungen in Hessen

Hessen beschließt Änderungen bei den Corona-Beschränkungen. Diese wurden heute Vormittag im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben:

  • Bereits ab dem kommenden Donnerstag dürfen sich in der Öffentlichkeit bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig davon, ob sie aus einer Familie / einem Haushalt stammen oder nicht. Treffen sich zwei Familien / Haushalte in der Öffentlichkeit, darf die Anzahl der Personen zehn überschreiten.
  • Ab kommenden Montag, dem 15. Juni 2020, dürfen Schwimmbäder, Badeseen und Saunas wieder für die Allgemeinheit öffnen. Hier entscheiden die Kommunen über Öffnungstermine, ein Hygienekonzept muss vorgelegt werden.
  • Ab dem 22. Juni 2020 soll in Grundschulen wieder ein Regelbetrieb eingeführt werden. Hier hat sich gezeigt, dass die Mischung aus Präsenz- und Online-Unterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler nicht praxistauglich ist. Das Abstandsgebot soll an den Grundschulen nicht mehr gelten.
  • Ab dem 6. Juli 2020 sollen Kitas für alle Kinder geöffnet werden, der eingeschränkte Regelbetrieb wird vom Regelbetrieb abgelöst. Das Abstandsgebot entfällt in den Kitas – es war dort soundso nicht einzuhalten. Ab 6. Juli dürfen Eltern die Kitas auch wieder betreten, ein neues Hygienekonzept wird bis dahin erarbeitet werden.

Außer diesen Lockerungen gibt es allerdings auch eine Verschärfung der Corona-Beschränkungen:

  • Nach entsprechenden Vorfällen nicht nur in Hessen müssen Gemeinden in Hessen verpflichtend Anwesenheitslisten bei ihren Gottesdiensten führen und die Kontaktdaten ihrer Besucher aufnehmen.

Besonders zu begrüßen ist, dass für Kinder damit ein Stück Normalität eintritt und dass Familien besonders stark belastende Bestimmungen revidiert werden.

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