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Schwerpunktpraxen behandeln, sind aber nicht für Tests da

COVID-19-Tests können nicht in COVID-19-Schwerpunktpraxen durchgeführt werden, so der Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen, Frank Dastych, heute in Wiesbaden. Deren Aufgabe sei die Behandlung der an der Lungenkrankheit erkrankten Menschen. Die Kapazitäten dieser Praxen würden dafür nicht ausreichen. Zudem sei die Gefahr einer Ansteckung in einer COVID-19 Schwerpunktpraxis für nicht infizierte Personen zu groß. Man solle sich, wenn man selbst den Verdacht einer Ansteckung habe, an die landesweiten COVID-19-Koordinierungsstellen, den Hausarzt oder die Gesundheitsämter wenden. Schnelle Auskunft bekäme man nach wie vor über die Telefonnummer 115 117.

Dastych betonte, dass ein mehr an Tests zur Eindämmung nötig sei, dass aber das zur Verfügung stehende Testmaterial die Anzahl der Tests limitieren würde.