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Corona-Regeln verlängert

Die hessische Landesregierung hat am heutigen Dienstag die Abstands- und Hygieneregeln wegen der Corona-Pandemie bis vorläufig zum 5. Juli 2020 verlängert. Die hessische Landesregierung folgt damit nicht dem Beispiel des Nachbarn Thüringen. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften bleibt in Hessen also bestehen. Auch Abstandsregen müssen weiterhin eingehalten werden.

Einige Erleichterungen

In Gaststätten entfällt ab Donnerstag die 5-Quadratmeter-Regelung, allerdings gilt in Gastronomiebetrieben dann der allgemeine 1,5-Meter-Mindestabstand, den die Gäste dort einhalten müssen. Frei- und Hallenbäder dürfen ab 1. Juni für Schwimmkurse und Vereinssportler öffnen.

Veränderungen gibt es auch bei Kitas. Hier soll es ab 2. Juni einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. Ob dies allerdings viele zufriedene Gesichter erzeugen wird, ist zu bezweifeln. Der Notbetrieb wird eingeschränkt werden und viele Eltern werden weiterhin im unklaren gelassen, wann eine Kinderbetreuung wieder angeboten werden wird.

Coronavirus ist jetzt auch in Deutschland angekommen

Der in China kurz vor Weihnachten ausgebrochene Coronavirus ist jetzt auch in Deutschland angekommen. Bisher konnten auftretende Verdachtsfälle isoliert werden. Das Robert-Koch-Institut gab in einer heutigen Pressekonferenz Empfehlungen aus, ein Grund zur Panik bestehe nicht. Als Risikogruppe wurden Menschen, die älter als sechzig Jahre alt sind oder unter einer Immunschwäche leiden, benannt.

Der Virus ließe sich heute, anders als zur Zeit des ersten Ausbruchs in China, einwandfrei in Labortests nachweisen. Bezüglich der Tests sehe man keine Engpässe, da benötigte Geräte zur Ausstattung der meisten medizinischen Labore gehören würden. Man empfiehlt, dass bei einem Test auf Grippe auch gleich auf den Coronavirus getestet werden solle, Die Krankenkassen würden die Tests bezahlen.

Da der Coronavirus das Lungensystem angreift, sei es sinnvoll, sich vorsorglich gegen andere Dinge, die ebenfalls die Atemwege belasten wie zum Beispiel Grippe, Keuchhusten und Pneumokokken, impfen zu lassen.

Wichtig seien auch das Einhalten allgemeiner Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Waschen der Hände und das Waschen von Obst und Gemüse. Da der Virus sich auf Oberflächen bis zu vier Tagen hält, sollte man auch beim Umgang von Waren aus den Gefährdungsgebieten Vorsicht walten lassen.