Archiv der Kategorie: COVID-19

7-Tage-Inzidenz steigt weiter an

Die 7-Tage-Inzidenz steigt weiter an. Genauso wenig scheint der Ende des vergangenen Jahres angedrohte Impftermin näher zu kommen. Immerhin kann man sich jetzt kostenlos testen lassen, ob man mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, – theoretisch zumindest. Im Westen Frankfurts gibt es zumindest eine Teststation, die vom Arbeiter Samariter Bund (ASB) in der Silostraße.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit zwischenzeitlich bei 113,3, die in Hessen mit 123,6 deutlich über dem Bundesschnitt. Die Land- oder Stadtkreise mit den höchsten 7-Tage-Inzidenzen in Hessen sind der Landkreis Hersfeld-Rotenburg (274,2), die Stadt Offenbach (180,0) und der Lahn-Dill-Kreis (200,3). Frankfurt am Main liegt mit einem Wert von 114,6 nahe des Bundesschnitts.

Osterruhe gestrichen

Einen Tag nach dem Ausrufen der Osterruhe wurde diese heute wieder gestrichen. Nach der Bund-Länder-Konferenz vom Anfang der Woche sollten der Gründonnerstag und die Osterfeiertage geschlossen bleiben, nur der Lebensmittelhandel sollte am Ostersamstag geöffnet haben dürfen. Die Maßnahme sollte dazu dienen, die Corona-Pandemie einzudämmen.

Heute Vormittag traf sich die Gruppe aus Bund und Ländern dann virtuell wieder. Auf anraten von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde das Durchziehen der Osterruhe als zu Problem behaftet betrachtet und die Regelung zurückgenommen. In Hessen findet am Gründonnerstag auch Schule statt.

Bouffier und Klose haben informiert

In einer Pressekonferenz haben am 23. März 2021 um 17:15 Uhre Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose zu den Beschlüssen zur Eindämmung der Corona-Pandemie informiert. Dabei betonte Bouffier zunächst, dass es darum ginge, das Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Man habe es auch nicht mehr mit dem Corona-Virus vom vergangenen Jahr zu tun, sondern mit einem neuen, der Mutation aus Großbritannien. Neben der 7-Tage-Inzidenz gelte es auch den R-Wert weiter zu beachten.

In Hessen sollen Teststrategien ausgeweitet werden, um damit dem Tübinger Modell nahe zukommen. Und natürlich soll auch stärker geimpft werden. Nach Klose ist die Zahl schwerer Fälle bei der neuen Virusmutationen größer und der Altersdurchschnitt der schwer Erkrankten sind am sinken. Neben den Impfzentren sollen ab April auch Arztpraxen mit Impfstoffen versorgt werden können.

Der Lockdown geht bis zum 18. April 2021 weiter – mindestens

Weiter geht es mit dem Lockdown in Deutschland. So sieht es zumindest nach den Bund-Länder-Beratungen aus, die bis in die heutigen frühen Morgenstunden andauernden. Danach wurde neben der Fortführung des generellen Lockdowns bis zum 18. April 2021 folgendes vereinbart:

  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 können weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen eingeführt werden, etwa Ausgangs- oder strengere Kontaktbeschränkungen.
  • Vom 1. April bis zum 5. April 2021 soll alles, was nicht von existenzieller Bedeutung ist, still stehen. Lebensmittelgeschäfte sollen am 3. April geöffnet haben dürfen.
  • Präsenzgottesdienste soll es über Ostern keine geben.
  • Urlaub im eigenen Bundesland wird über Ostern nicht möglich sein. Urlaub im Ausland könne rechtlich nicht verboten werden. Urlauber müssen sich allerdings vor der Rückkehr einem Corona-Test unterziehen.

Für Hessen werden die neuen Maßnahmen heute Nachmittag bekannt gegeben werden. Besonders restriktive Maßnahmen würden hier aber einer de facto Zulassung einer öffentlichen Versammlung von 20.000 Personen in Kassel am vergangenen Wochenende ohne Einhalten einfacher Corona-Regeln widersprechen.

Steigende Inzidenzzahlen in Hessen und im Bund

In Hessen sind die Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-19-Virus weiterhin steigend, so dass mit Erleichterungen im Lockdown vor Ostern nicht ernsthaft gerechnet werden sollte. Nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) lag die 7-Tage-Inzidenz (Infektionen pro 100.000 Einwohner über sieben Tage) heute um 00:00 Uhr bei 86,2 für Deutschland und bei 93,4 für Hessen.

Thüringen liegt mit einer 7-Tages-Inzidenz von 173,1 an der Spitze der Bundesländer, gefolgt von Sachsen (109,1) und Sachsen-Anhalt (105,3). Die Bundesländer mit den niedrigsten 7-Tages-Inzidenzen sind das Saarland (53,0) und Schleswig-Holstein (53,8).

In Hessen stehen die Stadt Offenbach (167,3), der Lahn-Dill-Kreis (148,0) und der Kreis Offenbach (129,8) an der Spitze der Infektionen, der Schwalm-Eder-Kreis (35,6) und die Stadt Darmstadt (46,9) sind derzeit die einzigen Gebiete in Hessen, in denen die 7-Tage.Inzidenz unter einem Wert von 50 liegt.

Zahlen dazu, ob die steigenden Inzidenzwerte mit verschiedenen Lockerungen, undisziplinierten Verhalten vieler Bürgerinnen und Bürger oder oder der schwachen Durchimpfung zusammenhängen, liegen nicht vor und sind wohl auch nicht ermittelt worden.

Impfungen mit AstraZeneca in Hessen vorsorglich ausgesetzt

Impfungen mit dem Covid-19 Vaccine AstraZeneca (AZD1222) werden derzeit in Hessen ausgesetzt. Nachdem zunächst Meldungen aus dem europäischen Ausland kamen, dass es bei Impfungen mit diesem Vaccine vermehrt zu Blutgerinnseln und anderen bedenklichen Nebenwirkungen käme und dort auch der Impfstoff nicht mehr eingesetzt wurde, hat jetzt erst die Reaktion des Paul-Ehrlich-Instituts dazu geführt, dass AZD1222 momentan nicht mehr eingesetzt wird. Dies gilt zwischenzeitlich für ganz Deutschland.

Radrennen Eschborn-Frankfurt nicht am 1. Mai

Das Radrennen Eschborn-Frankfurt wird auch in diesem Jahr nicht am 1. Mai stattfinden. Während das Traditionsradrennen im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie ganz ausgefallen ist, bemüht sich der Veranstalter derzeit, einen Termin im Herbst für das Rennen zu finden.

Das Rennen wurde erstmals 1962 unter dem Namen „Rund um den Henninger Turm“ ausgetragen. Seit 1968 fand es immer am 1. Mai statt. Nach dem Rückzug des alten Hauptsponsors wechselte mehrfach der Namen – heute „Eschborn-Frankfurt“. Auch Start- und Zielort wechselten mehrfach. Was aber immer blieb, war das interessante und anspruchsvolle Streckenprofil durch den Taunus.

Hessen: Beschlüsse nach der Bund-Länder-Beratung

Nach den am vergangenen Mittwoch bis in die Nacht andauernden Bund-Länder-Beratungen hat das hessische Kabinett beschlossen, die bisherigen Restriktionen bis zum 28. März 2021 beizubehalten. Einige Regelungen sollen allerdings die Wirkungen des Lockdowns abfedern. Hierbei soll mit Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein vorgegangen werden.

Werkzeuge, wie die zwischenzeitlich vorhandenen Schnell- und Selbsttests sollen dazu dienen, Infektionen mit dem Corona-Virus schneller zu erkennen. Die Verfügbarkeit dieser Tests wird über unterschiedliche Kanäle gewährleistet. Ab Montag besteht zudem für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen, auch wenn sie keine Symptome haben.

Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen:

Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:

Private Treffen

Kontakte einzuschränken und zu verringern bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen. Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt. Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Einkaufen / Einzelhandel

Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen.

Alle weiteren Geschäfte dürfen „Click & Meet“ anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.

Sport und Freizeit

Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.

In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).

Freizeit und Kultur

Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.

Dienstleistungen / Körperpflege

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.

Quarantäne

Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen.

Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.

Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen. (Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration(HMSI))

Corona-Selbsttest im 5er-Pack vom Discounter

Seit heute bewirbt Aldi Süd den AESKU.RAPID SARS-CoV-2-Schnelltest, der ab Samstag, dem 06. März 2021 in den Filialen des Discounters erhältlich sein soll. Bei dem Selbsttest handelt es sich um einen Antigen-Test, der auch von Laien durchgeführt werden können soll. Das Ergebnis, welches nur dem Eigenschutz taugt, läge innerhalb von 15 Minuten vor.

Nach Angaben des Herstellers bestätigen positive Testergebnisse das Vorhandensein viraler Antigene. Negative Testergebnisse schließen COVID-19 nicht vollkommen aus. Ein PCR-Test ist weiterhin notwendig, um den tatsächlichen Infektionsstatus der mit dem Selbsttest getesteten Person zu ermitteln.

Tipp: Vor dem Kauf das Erklärvideo auf der Angebotsseite betrachten.

Corona-Ausbruch an der Klinik für psychische Gesundheit

Symbolbild

An der Klinik für psychische Gesundheit in Frankfurt am Main Höchst seien vergangene Woche einige Patienten und Beschäftigte positiv auf den SARS-CoV-2-Virus getestet worden, teilte die Klinik am gestrigen Dienstag, dem 24. Februar 2021, mit. Bei den Infizierten lägen bisher keine Symptome vor. Die sieben Patientinnen und Patienten mit positiven Befund seien räumlich von den nicht infizierten getrennt worden, die vier Beschäftigten hätten sich umgehend in Quarantäne begeben.

Der Ursprung der Infektionen konnte bisher nicht ermittelt werden. Ebenso ist noch unklar, um welche Virusvariante es sich handelt. Derzeit werden in der Klinik für psychische Gesundheit keine neuen Patienten aufgenommen.

Die Klinik für psychische Gesundheit ist Bestandteil des Klinikums Frankfurt Höchst.