Archiv der Kategorie: Blaulicht

Schon wieder erfolgreicher Schockanruf im Frankfurter Westen

Die Frankfurter Polizei warnt vor der Masche „Schockanruf“. In einem aktuellen Fall wurde eine 86-jährige Frau aus Sossenheim Opfer dieser Betrugsmasche. Am gestrigen Mittwoch, dem 17. April 2024, erbeuteten Täter durch einen Trickbetrug mittels „Schockanruf“ mehrere tausend Euro.

Gegen 11:30 Uhr erhielt eine 86-jährige Geschädigte einen Anruf von einer bislang unbekannten Täterin, die sich als Rechtsanwältin ihrer Tochter ausgab. Die Tochter sei in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Die Geschädigte müsse nun zur Abwendung der Untersuchungshaft eine Kaution in Höhe von mehreren zehntausend Euro hinterlegen. Daraufhin wurde mit der Geschädigten ein Treffen in der Robert-Bunsen-Straße in Frankfurt-Höchst zur Übergabe der Kaution vereinbart.

Zu diesem Termin erschien ein unbekannter Mann und nahm einen Betrag von ca. 28.000 Euro in Empfang. Anschließend flüchtete er in unbekannte Richtung.

Täterbeschreibung

Männlich, 45-50 Jahre alt, ca. 160 cm – 165 cm groß, schmale Statur; schmales Gesicht, kein Bart, keine Brille, trug eine grüne Basecap, beige Windjacke, dunkle Hose, Sneaker.

Die Frankfurter Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Täter geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 069/ 755-52499 oder mit jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Die Polizei warnt

Die Polizei Frankfurt bittet die Bevölkerung um erhöhte Wachsamkeit und appelliert, keine Wertsachen an Unbekannte zu übergeben. Echte Polizeibeamte würden niemals telefonisch um Übergabe von Wertsachen bitten. Beenden sie in solchen Fällen sofort das Telefonat. Im Zweifelsfall sollte immer die Polizei unter der Notrufnummer 110 kontaktiert oder das nächste Polizeirevier aufgesucht werden. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Trickbetrüger wieder erfolgreich

Am Freitag, dem 12. April 2024, kam es im Stadtteil Sossenheim zu einem Trickbetrug mittels Schockanruf zum Nachteil einer 72-Jährigen.

Gegen 16:45 Uhr erhielt die Geschädigte einen Anruf auf dem Festnetztelefon von einer unbekannten weiblichen Person. Diese gab sich als Freundin ihres Enkels aus und behauptete, der Enkel habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht; nur gegen eine Kautionszahlung in Höhe von 47.000 Euro sei ein Gefängnisaufenthalt abzuwenden. Der Sachverhalt wurde von zwei weiteren Personen, die sich am Telefon als „Rechtsanwältin“ und „Richter Neumann“ ausgaben, bestätigt. Nachdem die Geschädigte der Täterseite glaubhaft machen konnte, nur 5.500 Euro Scheingeld und Schmuck zu Hause zu haben, sollte sie zwecks Übergabe in die Gerichtstraße zum dortigen Innenstadt-Gefängnis kommen. Da sie angab, zu schwach für diese Fahrt zu sein, fand die Übergabe an einen „Gerichtshelfer Herr Stefan“ letztendlich vor ihrem Wohnhaus in der Carl-Sonnenschein-Straße statt. Insgesamt erbeuteten die Täter 5500 Euro Bargeld sowie Schmuck im Wert von ca. 18.000 Euro.

Der Abholer kann wie folgt beschrieben werden: Männlich, 40-50 Jahre, ca. 170 cm groß, dicklich; bekleidet mit einer schwarzen Jeansjacke und einer blauen Jeans. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Volksverhetzende Farbschmierereien im Industriepark Höchst

Unbekannte haben im Industriepark Höchst drei Baucontainer mit volksverhetzenden Schriftzügen beschmiert.

Der Besitzer der Container bemerkte die Schmierereien, welche mit pinker Farbe aufgetragen wurden und eine Größe von 45 x 30 cm aufwiesen, am gestrigen Donnerstagmittag gegen 12:00 Uhr. Er informierte die Polizei, sodass ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde und nun der Staatsschutz ermittelt.

Sachdienliche Hinweise zu den bislang unbekannten Tätern werden unter der Rufnummer 069 / 755 11700 entgegengenommen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Einbruch in Supermarkt – Zeugen gesucht

Drei bislang unbekannte Täter brachen am frühen Morgen des 04. April 2024 gegen 02:00 Uhr in einen Supermarkt in der Emmerich-Josef-Straße ein.

Nach bisherigen Erkenntnissen hebelten die Einbrecher die hintere Eingangstür des Supermarktes auf und entwendeten diverse Lebensmittel, E-Zigaretten (Wert ca. 1160 Euro) und Bargeld in Höhe von etwa 420 Euro.

Die Täterbeschreibung ergibt sich aus der in dem Markt befindlichen Videokamera:

  • Täter 1: männlich, trug eine Jeanshose, eine schwarze Jacke mit Kapuze, einen auffällig rot/blau/weißen Schal, Handschuhe und weiße Schuhe
  • Täter 2: männlich, trug eine dunkle Hose, eine schwarze Jacke mit Kapuze und drei weißen Streifen an den Armen und weiße Schuhe
  • Täter 3: männlich, trug eine Jeanshose, eine schwarze Jacke mit Kapuze und schwarze Schuhe

Zeugen, die sachdienliche Hinweise machen können, werden gebeten sich telefonisch mit dem 17. Polizeirevier unter der Rufnummer 069/755-11700 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Das Cannabisgesetz und der Straßenverkehr

Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen.

Seit dem 01. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr

Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC unproblematisch wird. Die aktuellen rechtlichen Konsequenzen haben weiterhin Bestand.

Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktionsfähigkeit beeinflusst.

Für das Führen von Fahrzeugen ist durch die Grenzwertkommission und Rechtsprechung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen – selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Verhängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten.

Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen

Die polizeilichen Feststellungen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln in der Vergangenheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden.

Sollten sich nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Ausfallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die hessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hochgehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Festnahme nach Diebstahl

Am 3. April 2024 nahmen Polizeibeamte gegen 23:55 Uhr einen 42-Jährigen fest, welcher zuvor in einen Getränkemarkt eingestiegen war.

Eine Sicherheitsfirma setzte die Polizei in Kenntnis, dass ein Einbruch in einem Getränkemarkt in Unterliederbach stattfinde. Eine Polizeistreife vernahm bei Ankunft Geräusche, welche aus dem Gebäude kamen und stellte ein aufgebrochenes Fenster fest.

Der Plan des Tatverdächtigen, das Objekt durch das aufgebrochene Fenster zu verlassen, verlief für diesen ungünstig, da er in die offenen Arme der Polizeibeamten lief. Diese nahmen den Einbrecher fest und stellten das Stehlgut sicher.

Die Beamten brachten den 42-Jährigen in die Haftzellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main mit dem Ziel der richterlichen Vorführung. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Aufmerksame 73-Jährige sorgte für Festnahmen

Eine aufmerksame ältere Dame bemerkte, dass Betrüger sie mit der bekannten Masche des „Schockanrufes“ dazu verleiten wollten, ihnen Geld zu übergeben. Mit ihrer Hilfe gelang der Polizei die Festnahme zweier Männer, die Bargeld von ihr abholen wollten.

Bereits am 26. März 2024 erhielt die 73-jährige Dame, die in der Spielmannstraße in Nied wohnt, Anrufe von Personen die sich als Polizeibeamte ausgaben. Die aufmerksame Frau durchschaute die Masche jedoch. Als dann am 27.März 2024 erneut Anrufe bei ihr eingingen, entschied sie sich zum Schein „mit zuspielen“.

Die Betrüger, die sich wieder als Polizeibeamte ausgaben, fingierten nach aktuellen Erkenntnissen eine Geschichte, nach der die Polizei über eine Liste von potenziellen Einbruchsobjekten verfüge. Da auch ihr Name und ihre Adresse vermerkt seien, bestehe eine erhebliche Gefahr für ihr Vermögen, weshalb jetzt Polizeibeamte zu ihr kommen würden, um Bargeld abzuholen und zu verwahren.

Die Frau ging zum Schein auf die Abholung ein.

Statt des vereinbarten Bargeldbetrags von 10.000 Euro erwartete die beiden 17- und 18-jährigen Geldabholer in der Wohnung in der Spielmannstraße dann die echte Polizei. Die Beiden konnten festgenommen werden. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Steinwürfe auf Fahrzeuge

Am Montag, dem 01. April 2024, befuhr ein 45-jähriger Fahrer mit einem unbesetzten Linienbus gegen 0.45 Uhr auf dem Weg zum Depot die Mainzer Landstraße stadteinwärts, als in Höhe des Übergangs zur B 40 mehrere Jugendliche den Bus mit Steinen bewarfen. Dieser wurde dadurch an der Frontscheibe und an einem hinteren Fenster beschädigt. Der 45-jährige Busfahrer blieb unverletzt, er setzte seine Fahrt zum Depot fort. Am Tatort wurden die alarmierten Polizeibeamten auf weitere Geschädigte aufmerksam. Auch ein 54-Jähriger und seine 51-jährige Begleitung, welche in einem Audi Q7 unterwegs waren, wurden an gleicher Stelle mit Steinen beworfen. Die beiden Insassen blieben unverletzt, das Fahrzeug wurde im Bereich eines Kotflügels beschädigt. Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen blieben erfolglos. Die Ermittlungen dauern an. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Diebstähle aus Fahrradkörben – ein aktueller Warnhinweis

Aus aktuellem Anlass warnt die Frankfurter Polizei vor Diebstählen aus Fahrradkörben.

In den letzten Wochen konnte ein Anstieg der Anzeigen in diesem Bereich festgestellt werden. Eine unbekannte Anzahl von Tätern nutzt vor allem im Innenstadtbereich Tatgelegenheiten, um schnell vermeintlich leichte Beute zu machen. Dabei sind die Täter nach hiesiger Kenntnis ebenfalls mobil (Fahrrad oder E-Scooter). Sie fokussieren sich auf Gegenstände, die hinten am Fahrradsattel oder Korb befestigt sind. Zum Teil werden die Gegenstände während der Fahrt, zum Teil aber auch an günstigen Punkten wie zum Beispiel einer roten Ampel entwendet. Der Diebstahl wird in vielen Fällen dann erst später bemerkt.

Deswegen der Hinweis der Polizei: Sichern Sie mitgeführte Gegenstände gegen eine Wegnahme und befestigen Sie diese, wenn möglich vorne in Ihrem Sichtbereich oder am Körper. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)

Mann mit Nadelspritze bedrohte Passanten

Symbolbild "Blaulicht"

Am Freitag, dem 22. März 2024, kam es gegen 12:15 Uhr am Höchster Bahnhof zu einem Vorfall, bei dem ein Mann mehrere Passanten mit einer Spritze bedrohte und versuchte auf sie einzustechen. Es kam zur Festnahme.

Der Mann bot den Passanten an, ihnen Heroin zu spritzen. Als diese ablehnten, versuchte er, sie mit der Spritze zu stechen. Die Opfer konnten jedoch fliehen und sich in Sicherheit bringen. Die Polizei traf kurz darauf ein und nahm den 28-Jährigen fest. Bei ihm wurde eine Spritze mit eingetrockneten Blutanhaftungen und Resten einer unbekannten Flüssigkeit sichergestellt.

Die schnelle Reaktion der Passanten und der Polizei verhinderte Schlimmeres, verletzt wurde niemand.

Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration (AAK) von 2,46 Promille.

Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung und Bedrohung. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)