Wahl-O-Mat: bpb will gerichtliches Verbot anfechten

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) will gegen das vom Verwaltungsgericht Köln am 20. Mai 2019 in einer Eil-Entscheidung erlassene Verbot, die Wahlhilfe Wahl-O-Mat in der aktuellen Form zur Wahl des Europaparlaments weiter im Internet anzubieten, Beschwerde einlegen. Nach Auffassung der bpb verstößt das Internet-Angebot nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Man könne zwar immer nur acht Parteien miteinander vergleichen, diese seien vom Nutzer allerdings aus der Gesamtheit aller 40 Parteien zu wählen, die zur Wahl des Europaparlaments antreten. Die Sortierung der Parteinamen in der Auswahlliste richte sich nach der Reihenfolge auf den Stimmzetteln.

Die Beschwerde soll am heutigen Mittwoch eingereicht werden. Zur Bürgerschaftswahl in Bremen, die ebenfalls am kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019, stattfindet, steht die Entscheidungshilfe übrigens weiterhin zur Verfügung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.