Schlagwort-Archive: Wahl-O-Mat

Wahl-O-Mat steht wieder zur Verfügung

Der Wahl-O-Mat, eine Informationshilfe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zur Wahl des Europaparlaments, ist wieder online. Die Internet-Anwendung war nach einem Eil-Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln vom Netz genommen worden. Nach einer Initiative des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster ist es zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen der bpb und der Partei Volt Deutschland gekommen.

Die bpb musste allerdings zusagen, für zukünftige Wahlen die Anwendung so anzupassen, dass in Zukunft keine Benachteiligung kleiner Parteien mehr stattfindet. Die Auswahl der auszuwählenden Parteien soll dann nicht mehr auf acht beschränkt werden, deren Aussagen in einem Schritt verglichen werden sollen. Zur Wahl des Europaparlaments treten am kommenden Sonntag 41 Parteien an.

Bei dieser Wahl bleibt das Prozedere im Wahl-O-Mat nach der Einigung noch einmal gleich. Die Einigung wurde dem OVG wohl vorgelegt.

Wahl-O-Mat: bpb will gerichtliches Verbot anfechten

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) will gegen das vom Verwaltungsgericht Köln am 20. Mai 2019 in einer Eil-Entscheidung erlassene Verbot, die Wahlhilfe Wahl-O-Mat in der aktuellen Form zur Wahl des Europaparlaments weiter im Internet anzubieten, Beschwerde einlegen. Nach Auffassung der bpb verstößt das Internet-Angebot nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Man könne zwar immer nur acht Parteien miteinander vergleichen, diese seien vom Nutzer allerdings aus der Gesamtheit aller 40 Parteien zu wählen, die zur Wahl des Europaparlaments antreten. Die Sortierung der Parteinamen in der Auswahlliste richte sich nach der Reihenfolge auf den Stimmzetteln.

Die Beschwerde soll am heutigen Mittwoch eingereicht werden. Zur Bürgerschaftswahl in Bremen, die ebenfalls am kommenden Sonntag, dem 26. Mai 2019, stattfindet, steht die Entscheidungshilfe übrigens weiterhin zur Verfügung.

Wahl-O-Mat nach Gerichtsentscheid abgeschaltet

Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) darf nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln in der bestehenden Form im Internet nicht mehr angeboten werden, da er kleine Parteien benachteilige. Die pan-europäische Partei Volt hatte geklagt.

Der Wahl-O-Mat soll bei Wahlen als Entscheidungshilfe dienen können, indem er politischen und gesellschaftlichen Fragen die Positionen der Parteien gegenüber stellt und damit dem Nutzer eine Präverenz vorgibt. Bei der nun bevorstehenden Wahl zum Europaparlament konnten im Wahl-O-Mat nur die Positionen von jeweils acht Parteien miteinander verglichen, was wegen der Sortierung der Parteinamen kleinere Parteien benachteiligt haben soll.

Auf dieser Seite wurde erstmals vor der Bundestagswahl 2013 über den Wahl-O-Mat berichtet.