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Behördenübergreifende Kontrollen mit Schwerpunkt Lachgas

Mehr als 100 Einsatzkräfte verschiedener Sicherheitsbehörden haben am Dienstagabend, 14. April, zeitgleich neun Kioske im Frankfurter Stadtgebiet kontrolliert. Dabei stellten sie neben erheblichen Mengen Lachgas auch illegale Arzneimittel sicher. Insgesamt wurden 15 Strafanzeigen gefertigt. Es handelt sich um die bundesweit erste groß angelegte Kontrollaktion dieser Art gegen den illegalen Besitz und Handel mit Lachgas. In enger Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und der Stadt Frankfurt am Main ist die Maßnahme als deutlicher Erfolg im Kampf gegen den illegalen Lachgashandel zu bewerten.

Die koordinierten Kontrollen begannen um 18.30 Uhr parallel in mehreren Stadtteilen, darunter im Bahnhofsviertel, in Höchst und in der Innenstadt. Beteiligt waren die Stadtpolizei, der Zoll, die Steuerfahndung, das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die städtische Verkehrspolizei, das Hessische Präsidium Einsatz, das Landeskriminalamt, die Frankfurter Polizei sowie die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) als zuständiger Fachentsorger.

Im Zuge der Maßnahmen stellten die Einsatzkräfte insgesamt mehr als 200 Kilogramm Lachgas sicher, darunter 81 Kartuschen mit jeweils 2 Kilogramm sowie 79 Kartuschen mit jeweils 670 Gramm Füllgewicht. Darüber hinaus wurden 26 Tabletten illegaler Arzneimittel aufgefunden. Gegen eine Person besteht zudem der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland. Die festgestellten Verstöße führten insgesamt zu 15 Strafanzeigen.

Gegen 21.30 Uhr wurden die Kontrollen beendet. Der erfolgreiche Einsatzverlauf ist insbesondere auf die enge Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Behörden zurückzuführen. Vergleichbare Gewerbe- und Gaststättenkontrollen werden auch künftig durchgeführt, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu überwachen und die Sicherheit der Frankfurter Bevölkerung weiter zu stärken.

Am 12. April ist zudem das neue Gesetz zu psychoaktiven Stoffen in Kraft getreten, das den Missbrauch von Lachgas eindämmen soll. Es regelt insbesondere Handel und Abgabe: Erwachsene dürfen Lachgas nur noch in kleinen Mengen in Form von Kapseln mit einem maximalen Füllgewicht von 8,4 Gramm erwerben. Der Verkauf an Minderjährige sowie der Vertrieb größerer Gebinde ist seither untersagt. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Schwerpunktkontrolle der Stadtpolizei in Frankfurt am Main Höchst

Am Freitag, 11. Oktober, hat die Stadtpolizei in der Zeit von 15 bis 20 Uhr eine Schwerpunktkontrolle im Stadtteil Höchst durchgeführt. Die vier Kontrollteams der Stadtpolizei mit insgesamt 24 Einsatzkräften wurden von einer Lebensmittelkontrolleurin begleitet. Insgesamt wurden 14 Sondernutzungskontrollen und mehr als 30 Personenkontrollen durchgeführt. In zahlreichen Lokalitäten waren die Sondernutzungsflächen der Sommergärten überbaut. Hier wurden jeweils der Rückbau angeordnet und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt. In einem Kiosk und in einem Eiscafé wurden zudem Waren ohne deutsche Kennzeichnung der Inhaltsstoffe zum Verkauf angeboten sowie Getränke ohne Pfandsiegel verkauft. In einem Einkaufsmarkt war die Preisauszeichnung mangelhaft. Die Waren wurden aus dem Verkauf genommen und das Regierungspräsidium Darmstadt informiert.

Fehlende CO-Warnmelder in Shisha-Bar

Besonders prekär war die Situation in einer Shisha-Bar mit Speiseangebot, in der sämtliche Kohlenmonoxid-(CO)-Warnmelder nicht funktionierten und die hygienischen Zustände so katastrophal waren, dass die Abgabe von Lebensmitteln untersagt werden musste. Vor Ort kümmert sich lediglich ein Kellner um den Betrieb. Da die Inhaberin während der gesamten Kontrolle nicht erreichbar war, wurde der Betrieb von der Stadtpolizei geschlossen und zudem eine Nachkontrolle der Spielautomaten, Unterhaltungsspielgeräte sowie der Tabakgebinde festgelegt.

Nicht minder unerfreulich war die Lage in einer Trinkhalle, die bereits im Frühjahr nach einer Kontrolle wegen unhaltbarer hygienischer Zustände geschlossen wurde. Seither wurde jedoch zweimal festgestellt, dass diese unerlaubt geöffnet war, so auch am Abend der Kontrolle. Da sich der Betreiber uneinsichtig bezüglich der Schließung zeigte, wurden das Verkaufsfenster und der Rollladen versiegelt und der Betrieb im Rahmen der Gefahrenabwehr bis zur durchgeführten Reinigung sichergestellt.

Illegale Beschäftigung in Bäckerei

Die Stadtpolizei kontrollierte nach Hinweisen auf illegale Beschäftigung zudem eine Bäckerei in Höchst und stellte dort eine Mitarbeiterin mit abgelaufener Aufenthaltsgestattung fest. Bei einem Mitarbeiter fehlten die entsprechenden Unterlagen. Zwei weitere Mitarbeiter verfügten lediglich über Touristenvisen, die eine Beschäftigung nicht zulassen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Bei der Personenkontrolle in einer Shisha-Bar traf die Stadtpolizei auf drei unbegleitete Minderjährige. Die Betreuer des jeweiligen Jugendamts wurden in Kenntnis gesetzt, zwei der drei Minderjährigen an Mitarbeitende des Jungendamts übergeben und die Inhaberin der Bar erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.

Hundekontrollen in Grünanlagen

Bei der Kontrolle im Höchster Stadtpark und in der Bruno-Asch-Anlage führte die Stadtpolizei vier Hundekontrollen durch, stellte drei Verstöße gegen die Hundeverordnung ohne Kennung und einen Verstoß gegen die Leinenpflicht fest. Sie überprüfte vier Personen, kontrollierte einen Listenhund und führte 14 Sensibilisierungsgespräche zur allgemeinen Gefahrenabwehr. (Quelle: Stadt Frankfurt am Main)

Pedelecs: Kontrollen durch die Polizei

Polizeibeamte der Fahrradstaffel haben in den vergangenen Tagen bei Kontrollmaßnahmen im Stadtgebiet mehrere manipulierte Pedelecs aus dem Verkehr gezogen. Die angehaltenen Fahrerinnen und Fahrer mussten ihre mit elektrischen Hilfsmotor versehenen Zweiräder bei der Polizei stehen lassen. Die Räder wurden sichergestellt.

Am vergangenen Donnerstag, dem 28. Juni 2023, zog die Fahrradstaffel bei einer Kontrolle am Deutschherrnufer zwei Pedelecs aus dem Verkehr. Schon kurz nach Beginn der Kontrolle hielten die Beamten einen 61-jährigen S-Pedelec-Fahrer an, der keine erforderliche Haftpflichtversicherung für sein Gefährt abgeschlossen hatte, weshalb ihm die Beamten die Weiterfahrt untersagten. Er erhielt zudem eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Im weiteren Verlauf durchfuhr ein 60-jähriger Mann mit einem Pedelec die Kontrollstelle, bei dem die Beamten eine sichtbare Manipulation erkannten. Zwei Kradfahrer der Verkehrsüberwachung, welche die Maßnahmen unterstützten, konnten ihn einholen. Gegen den Fahrzeugführer wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt. Das manipulierte Pedelec wurde zwecks Begutachtung sichergestellt. Bereits am Freitag, dem 16. Juni 2023, gelang es den fachkundigen Beamten der Fahrradstaffel gleich mehrere „getunte“ Pedelecs im Bereich des Mainufers sicherzustellen.

In einem Fall wurde der Geschwindigkeitssensor mit einer angebrachten Tuningbox manipuliert, was für die Fahrerin einen Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu Folge hatte.

Bei einem weiteren Pedelec wurde eine „Kabelbindermanipulation“ festgestellt, bei der ein Geschwindigkeitssensor in den Bereich der Tretkurbel verlegt wurde, was eine deutliche Überschreitung der zulässigen motorisierten Trethilfe von 25 km/h ermöglichte. Hier erfolge gegen den Fahrer ebenso eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zusätzlich wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Bei einem dritten Pedelec bemerkten die Beamten, dass der Unterstützungsmotor offensichtlich nachträglich ausgetauscht worden war und ein Gashebel angebracht wurde, welcher das Fahrzeug ohne den Einsatz von Muskelkraft fortbewegte. Und auch in diesem Fall musste sich der Fahrer wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten sowie wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Doch das sollte noch nicht alles sein. Darüber hinaus übergab die weitere Überprüfung, dass das Pedelec aufgrund eines Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war, was dem Fahrer zusätzlich eine Anzeige wegen des Verdachts der Hehlerei einbrachte.

Weitere Kontrollen und Aufklärung

Die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei wird die Kontrollen im Stadtgebiet, auch in Hinblick auf manipulierte Pedelecs, fortführen, um die Sicherheit auf den Straßen weiter zu erhöhen. Generell bleibt festzuhalten, dass der gesamtgesellschaftliche Trend „hin zum Radverkehr“ dazu führt, dass Pedelecs als Verkehrsmittel immer beliebter werden. Dies macht sich beim „illegalen Tuning“ bemerkbar aber auch bei der Entwicklung der Unfallzahlen.

Im vergangenen Jahr stellte die Frankfurter Polizei eine deutliche Zunahme an verunfallten Pedelec-Fahrerinnen und Fahrern fest. Waren es im Jahr 2021 noch 141 Unfälle, so konnten im Jahr 2022 leider 174 registriert werden. Die Polizei hat deshalb bereits im laufenden Jahr damit begonnen, diesem negativen Trend entgegenzuwirken.

Neben den Kontrollen der Fahrradstaffel konnten auch im Rahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung bei verschiedenen Aktionsterminen seit dem Frühjahr viele Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert werden, insbesondere auf die möglichen Gefahren, die sich bei der Nutzung von Pedelecs im Straßenverkehr ergeben können.

Weitere Präventionsveranstaltungen werden folgen. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)