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Besuchsstopp im Klinikum Frankfurt-Höchst

Klinikum Höchst, Betttenhaus
Für das Klinikum Frankfurt-Höchst gilt ab Donnerstag, dem 15. Oktober 2020, wegen der verstärkten Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Frankfurt am Main und dem benachbarten Main-Taunus-Kreis ein Besuchsverbot. (Archivbild)

Für das Klinikum Frankfurt-Höchst gilt ab dem 15. Oktober 2020 wegen der starken Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ein weitreichendes Besuchsverbot. Kranke dürfen dort nicht mehr von Angehörigen und Freunden besucht werden. Lediglich in besonderen Situationen, wie bei palliativen Patienten gelten Sonderregelungen, die durch den behandelnden Arzt genehmigt werden können.

Werdende Mütter dürfen von einer Person ins Krankenhaus begleitet werden. Diese Begleitperson darf später Mutter und Kind einmal täglich im Klinikum besuchen.

Regelung gilt für gesamten Verbund

Der Besuchsstopp gilt für den gesamten Verbund der Klinik Frankfurt-Main-Taunus. Neben dem Klinikum Frankfurt-Höchst sind auch die Häuser in Bad Soden und Hofheim sowie die Seniorenresidenz in Eppstein von dem Besuchsstopp betroffen.