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Maskenpflicht auf der Königsteiner Straße

Nachdem es zu einigen Verunsicherungen bezüglich der Maskenpflicht auf der Königsteiner Straße in Frankfurt am Main Höchst und Unterliederbach gekommen ist, hat die Stadt Frankfurt ihre Aussagen jetzt spezifiziert. Maskenpflicht besteht zwischen 8 und 22 Uhr im Bereich der Fußgängerzone im Stadtteil Höchst. Dort gilt auch ein Alkoholverbot. Ausgenommen sind dort nur Außenbereiche der Gastronomie.

In ursprünglichen Meldungen und auch in Aussagen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern am Bürgertelefon wurde die gesamte Königsteiner Straße als von den Maßnahmen betroffener Bereich genannt.

Einschränkungen in Frankfurt am Main

Wegen der steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus, in Frankfurt am Main liegt die 7-Tage-Inzidenz nahe 50, hat die Stadt eine Reihe von Einschränkungen im öffentlichen Raum beschlossen. Diese sind:

  • Einführung einer Sperrstunde in der Gastronomie ab 23:00 Uhr
  • Alkoholverbot auf verschiedenen Plätzen und in verschiedenen Straßen
  • Maskenpflicht in stark frequentierten Einkaufsstraßen

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist laut der beschlossenen Allgemeinverfügung auf folgenden öffentlichen Plätzen, Orten und Anlagen ganztägig verboten:

Friedberger Platz, Luisenplatz, Matthias-Beltz-Platz, Kalbächer Gasse und Große Bockenheimer Straße vom Opernplatz bis einschließlich Hauptwache, Zeil, Opernplatz, Liebfrauenberg mit Vorplatz der Kleinmarkthalle, Schäfergasse, Kaiserhofstraße, Bockenheimer Landstraße ab Niedenau in Richtung Opernplatz, Kettenhofweg ab Niedenau in Richtung Alte Oper, Kaisersack, Kaiserstraße, Bahnhofsvorplatz, Taunusstraße, Münchenerstraße, Elbestraße, Moselstraße, Niddastraße, Allerheiligenstraße, Altsachsenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteinerstraße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz.

Die Allgemeinverfügung enthält außerdem eine Übersicht der Einkaufsstraßen, in denen ab dem 9. Oktober bis mindestens Ende kommender Woche das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist:

Demnach ist im Bereich der Berger Straße, der Schweizer Straße einschließlich des Schweizer Platzes, der Leipziger Straße, der Zeil, der Goethestraße, des Oeder Wegs vom Anlagenring bis zur Glauburgstraße, der Neuen Kräme, der Königsteiner Straße, der Braubachstraße, der Münchener Straße und der Kaiserstraße sowie auf der Kalbächer Gasse und der Großen Bockenheimer Straße vom Opernplatz bis einschließlich Hauptwache die Maske zwischen 08:00 bis 22:00 Uhr Pflicht. Ausgenommen sind die Bereiche bestuhlter Außengastronomie.

Privatbereich betroffen

Auch der Privatbereich ist von den neuen Einschränkungen betroffen. In öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen nur noch Veranstaltungen mit maximal 25 Personen stattfinden. Für die eigenen vier Wände wird empfohlen, die Zahl der Feiernden auf 10 zu beschränken.

Daten einer Presseerklärung der Stadt Frankfurt entnommen.