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Bundesweite Festnahmen und Durchsuchungen nach Bombendrohungen

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben heute Durchsuchungsbeschlüsse bei vier Beschuldigten, darunter zwei Jugendlichen, in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen sowie einem jugendlichen Zeugen in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Den Beschuldigten wird unter anderem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke bundesweiter Bombendrohungen gemäß § 129 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Im Zuge der Durchsuchungen konnten zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt werden.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, als Teil einer überregional agierenden Tätergruppierung für hunderte Drohmails mit vorgetäuschten bundesweiten Bombendrohungen gegen Schulen, Hauptbahnhöfe, Einkaufszentren und andere städtische sowie öffentliche Einrichtungen verantwortlich zu sein. Eines der Ziele war eine Schule in Bad Hersfeld, die auf Grund einer solchen Drohung im Dezember 2024 evakuiert worden war. Im Zuge der Ermittlungen wurde auch die Wohnung eines 23-jährigen in Frankfurt durchsucht. (Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Bundeskriminalamtes)

Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder einer kriminellen Vereinigung

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main

In einem umfangreichen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vollstreckt die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Steuerfahndung Frankfurt am Main sowie dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main seit heute Morgen einen Haftbefehl sowie 29 Durchsuchungsbeschlüsse an Privatanschriften und Firmenadressen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin.

Die Maßnahmen richten sich gegen 19 Personen, die im Verdacht stehen, sich als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen und eine Art Schattenbank betrieben zu haben, die zur Zahlung von Schwarzarbeitern, aber auch zur Erbringung von Geldwäscheleistungen errichtet worden sein soll. Hierdurch soll es den Beschuldigten gelungen sein, Gelder am Fiskus vorbeizuschleusen und sich an diesen unrechtmäßig zu bereichern.

Die Beschuldigten sollen über ein Geflecht von Scheinfirmen Rechnungen erstellt und diese zur Legitimierung von Bargeld an Kunden ausgegeben haben. Insgesamt sollen auf diese Weise mindestens 24 Millionen Euro durch die Tatverdächtigen verschoben worden sein. Der Großteil des Geldes wurde zur Begleichung von Schwarzlöhnen verwendet. Für ihre Dienste erhielt das Netzwerk Provisionen in Höhe von 10-15 % des verschobenen Geldes.

Insgesamt sind ca. 350 Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Frankfurt am Main und mehrerer Spezialeinheiten an der Umsetzung beteiligt.

Die Ermittlungen dauern an. (Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Pressestelle)