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Verkehrszeichen 721 – ein „Grünpfeil“ für Radfahrerinnen und Radfahrer

Ein nicht mehr ganz neues Verkehrszeichen hält jetzt auch Einzug in Frankfurts Straßenverkehr, der „Grünpfeil“ für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. An acht Stellen im Stadtgebiet werden die Verkehrszeichen jetzt in einem Pilotprojekt aufgestellt, wobei das Straßenverkehrsamt die Pilotstandorte im Blick behält und dabei insbesondere die Fragen, ob der „Grünpfeil“ von den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern verstanden wird und ob die Verkehrssicherheit für alle im Kreuzungsbereich gegeben ist, betrachtet.

Dies sind die Standorte:

  • Von der Emser Brücke rechts auf die Europaallee
  • Aus der Robert-Mayer-Straße rechts auf die Senckenberganlage
  • Aus der August-Euler-Straße rechts in die Leonardo-da-Vinci-Allee
  • Aus der nördlichen Schifferstraße rechts in die Walter-Kolb-Straße
  • Aus der südlichen Schifferstraße rechts in die Walter-Kolb-Straße
  • Vom Osthafenplatz rechts in die Hanauer Landstraße
  • Aus der nördlichen Liebigstraße rechts in die Feldbergstraße
  • Aus der Scheffelstraße rechts in die Friedberger Landstraße

Wird das Pilotprojekt mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen, gibt es für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sukzessive auch an anderen Standorten in Frankfurt am Main den grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen.

Verhalten von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern am neuen Verkehrszeichen:

  1. Bei Rot anhalten.
  2. Prüfen, ob die Kreuzung frei ist und bei Weiterfahrt niemand gefährdet wird.
  3. Erst dann auch bei Rot nach rechts abbiegen.


Hintergrundinformationen

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 ist der Grünpfeil für den Radverkehr als Verkehrszeichen 721 in den Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen worden. Vorausgegangen war ein umfangreicher Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in neun deutschen Großstädten.

Mit der Aufnahme des Verkehrszeichens in den Verkehrszeichenkatalog der StVO Ende 2021 hat der Gesetzgeber die Kriterien für eine verkehrsrechtliche Anordnung auch in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) beschrieben. Diese Kriterien bilden die Grundlage für die Anwendbarkeit des Grünpfeils.