Es regnet nicht genug: Wegen der anhaltenden Trockenheit kann jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das Grillen mit offenem Feuer auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt ab Mittwoch, 24. Juni, verboten. Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.
Ein wichtiger Indikator zur Bewertung der Gefahrenlage ist der Waldbrand-Gefahrenindex sowie der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes. Die vom Wetterdienst erstellten Indizes sind in fünf Stufen gegliedert. Bei Stufe 1 herrscht nur eine sehr geringe Brandgefahr. Ab Stufe 4 gilt eine hohe Waldbrandgefahr beziehungsweise eine hohe Brandgefahr in Grünanlagen, ein Grillverbot ist zwingend erforderlich.
Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug weitestgehend vermieden und Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt oder wieder mitgenommen werden.
Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind aufgrund nicht ausreichender Niederschläge ausgetrocknet und leicht entzündlich. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucherinnen und -besucher daher dringend darum, sich umsichtig zu verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein. Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Zuge des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.
Das Verbot gilt bis auf weiteres, solange bis dieses aktiv vom Grünflächenamt über die Medien wieder aufgehoben wird.
Weitere Informationen gibt es beim Grünflächenamt unter der Rufnummer 069/212-30991. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt.
Grundlage für das Grillverbot ist eine Allgemeinverfügung, die in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts der Stadt Frankfurt veröffentlicht wird. Die Allgemeinverfügung kann unter Service & Rathaus/Verwaltung/Amtsblatt nachgelesen werden.