Zeitraum zwischen Rot für Fahrzeugverkehr und Grün für Fußgänger zu kurz?

Zur Mahnung an den Tod eines fünfjährigen Jungen
Zur Mahnung an den Tod eines fünfjährigen Jungen. Aber auch dieses Bild hält manchen Autofahrer nicht davon ab, die Ampel, an der das Unglück geschah, bei Rot zu überqueren.

Am 17. November 2011 wurde in Frankfurt am Main Unterliederbach auf der Königsteiner Straße ein fünfjähriger Junge bei einem Verkehrsunfall getötet. Diskussionen im Anschluss vermengten Forderungen nach mehr Sicherheit mit denen nach mehr Ruhe (Tempo 30), aber ein offensichtliches Problem an dieser Stelle fand keine Erwähnung: Angeblich sind alle Ampeln so geschaltet, dass die Signalfolge den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) entspricht. Dies heißt unter anderem, dass zwischen Rot für den Fahrzeugverkehr und Grün für die Fußgänger ein Zeitraum von fünf Sekunden liegen soll (siehe auch Artikel „Tragischer Unfalltod” auf www.fr-online.de vom 19.11.2011). Diese Phase ist an der Ampel, an der der Unfall passierte, nur zwei Sekunden lang. Warum das bis heute nicht abgestellt wurde, weiß vielleicht Straßenverkehrsamtsleiter Ulrich Schöttler.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.