Ab Montag können Anträge gestellt werden

Ab Montag, dem 30.03.2020, können Anträge auf Soforthilfe von den von der derzeitigen durch den Coronavirus ausgelösten Krise betroffenen Kleinunternehmen und Selbständigen gestellt werden. Auch Künstler können zu den Berechtigten gehören. Der Antrag ist online zu stellen.

Von Bund und Land gibt es unbürokratisch eine Soforthilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss. Diese beträgt bis zu 10.000 Euro für Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu 5 Beschäftigten, bis zu 20.000 Euro für Unternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten und bis zu 30.000 Euro des Landes Hessen für Selbstständige und Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten.

Ein Grund für die Notlage ist im Antrag anzugeben. Das kann ein plötzliches Wegbrechen des Umsatzes wegen der Corona-Pandemie sein oder beispielsweise eine behördliche Anordnung, die ein einen weiteren Betrieb nicht mehr möglich macht (z.B. Restaurant, Café, Friseur usw.).

Eine Anleitung, die beschreibt, was alles zur Antragstellung benötigt wird, steht im Dokument Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag – HMWEVW – Stand 29.03.2020 (PDF / 100.35 KB)“ eine Beschreibung, wie man auch ohne Scanner die benötigten Unterlagen einscannen kann, im Dokument Anleitung: Dokumente-Scanner als App – für Corona-Soforthilfe-Antrag.

Hier geht es zum Antrag. (ab Montag, dem 30. März 2029)

Es wird mit etwa 200.000 Antragstellern gerechnet, Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

[Update 30. März 2020, 11:30 Uhr] Der Server ist derzeit überlastet und die Anzahl der gleichzeitigen Zugriffe ist beschränkt worden. Eine Warnmeldung kann darauf hinweisen, es später noch mal zu versuchen.

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