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Wahlkreissieger aus Frankfurt gehen nicht nach Berlin

Die letzte Wahlrechtsreform, die die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag auf 630 begrenzen soll, sorgt dafür, dass bundesweit 23 Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner nicht in den neu gewählten Deutschen Bundestag einziehen werden. Vor der Reform war es so, dass diese automatisch einen Sitz im Parlament hatten. was zu Überhangmandaten und einer Vergrößerung des Parlaments geführt hatte. Der zwanzigste Deutsche Bundestag hat deshalb 738 Mitglieder.

Für Frankfurt gilt, dass beide Wahlkreisgewinner leer ausgehen werden. Die Wahlkreise 181 und 182 sind bei der Wahl am Sonntag an CDU-Vertreter gegangen, die sich gegen ihre Vorgänger von den Grünen bzw. der SPD knapp durchsetzen konnten.

Kommt Wahlrechtsreform für den Bundestag?

Am Freitag, dem 17. März 2023, will die Ampel-Koalition eine Wahlrechtsreform für den Deutschen Bundestag beschließen. Grund: Es saßen noch nie so viele Abgeordnete in diesem Gremium wie heute. 736 sind es. 598 beträgt die gesetzliche Anzahl der die das Volk vertretenden Mitglieder. Höhere Kosten und zunehmend auch logistische Probleme erwachsen dadurch. Merkwürdig allerdings, dass die Koalition 630 Mitglieder statt der gesetzlich vorgesehenen 598 anstrebt.